Unterschiedliche Stundenvorstellung Arbeitgeber / Arbeitnehmer

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterschiedliche Stundenvorstellung Arbeitgeber / Arbeitnehmer

Liebe Frau Bader, ich habe eine 4,5-jährige Tochter und arbeite derzeit 30 Wochenstunden im Bereich Marketing & Kommunikation in einem Hotel. Ich bin mit meinem 2. Kind schwanger (Entbindungstermin 1. März 2017) und hatte ein Gespräch mit meinem Chef bezüglich Pläne Wiedereinstieg Elternzeit. Mein Plan wäre das Einreichen von 2 Jahren Elternzeit und eine Rückkehr innerhalt der Elternzeit in den Beruf nach 14 Monaten mit 16 Wochenstunden. Nun hatte mein Chef wohl grundsätzlich damit gerechnet dass ich mit gleicher Stundenzahl (also 30) oder zumindest nur geringfügig weniger wieder einsteigen würde und hat mich gefragt wie die Rechtslage wäre, wenn er mir den Einstieg von 16 Stunden verwehren würde, weil es für das Unternehmen zu wenig sei. Wichtig zu wissen ist, dass meine Position entgegen der ursprünglichen Planung während meiner Abwesenheit nicht besetzt sein wird, sondern meine Aufgaben auf mehrere Kollegen umverteilt werden. Eine andere Position im Hotel (Rezeption oder ähnliches) kann er mir nicht geben, da ich keine Hotelfachausbildung habe sondern vor 2,5 Jahren als Quereinsteiger ins Hotel gekommen bin. Muss das Hotel meinem Wunsch nach 16 Stunden nachkommen oder kann es mehr verlangen bzw. mir den Wiedereinstieg unter diesen Bedingungen verwehren? Vielen Dank Nadine

von zimtstern81 am 24.11.2016, 11:41



Antwort auf: Unterschiedliche Stundenvorstellung Arbeitgeber / Arbeitnehmer

Hallo, wenn wichtige betriebliche Gründe entgegenstehen (zB die gewünschte Zeit nicht ausreicht), kann er die TZ in EZ ganz ablehnen und einen Ersatz einstellen. Dann müssen Sie sich bei einem anderen Ag einen TZ-Job in der EZ suchen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2016



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