Hallo Frau Baader,
mein Lebensgefährte hat einen Brief von seiner ExFreundin per Anwalt erhalten, worin er beim Jugendamt den Unterhalt für seine uneheliche Tochter (14) titulieren lassen soll, ansonsten wird dieses gerichtlich durchgesetzt.
Wir haben eine gemeinsame Tochter (4) und ich bin seit dem 1.03. in Teilzeit beschäftigt, bin aber jetzt in der 7. Woche schwanger.
Hat der Titel Konsequenzen für uns? In der HInsicht, wenn sich die wirtschaftliche Lage ändert, so ein Titel nicht mal eben neu berechnet werden kann?
Müssen wir dem nachgeben?
Mein Lebensgefährte kam immer und kommt seinen Unterhaltspflichten pünktlich in voller Höhe nach - bislang wurden die Beträge jedoch an das Jobcenter überwiesen.
Ein Titel war bislang überhaupt nicht notwendig, sein Konto würde auch in Zukunft nicht gepfändet werden müssen. Außerdem sieht er seine Tochter seit 8 Jahren nicht regelmäßig, letztmalig vor 2 Jahren.
von
kügelchen12
am 29.06.2015, 12:27
Antwort auf:
Unterhaltstitel
Hallo,
ja, sie hat einen Anspruch auf den Titel. Wenn sich eine Änderung ergibt, muss man ihn ändern lassen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2015
Antwort auf:
Unterhaltstitel
Hallo,
Ihr werdet um den Titel nicht herumkommen, das ist richtig.
Der einfachste Weg ist zum JA zu gehen und dort den Unterhalt titulieren zu lassen.
Wobei man auch in den Titel aufnehmen lassen kann, dass mit Geburt des nächsten Kindes eben X EUR weniger zu zahlen sind. Denn ab dem 3. unterhaltsberechtigten sinkt man i. d. R. einen Stufe in der DT.
Wenn Du nach der Geburt Zuhause bleibst bist Du übrigens die 4. Unterhaltsberechtigte! Auch wenn es evtl. nicht für Dich zum Unterhalt reicht, in der DT wird er runtergestuft.
Fazit: titel ja, aber sauber berechnen lassen und vorausdenken!
Gruss
Désirée
und wenn er schon mal beim Jugendamt ist, kann er ja gleich mal auf eine Umgangsregelung ansprechen...
von
desireekk
am 29.06.2015, 15:40