Frage: Unterhaltspflicht für Partner

Guten Morgen Frau Bader, Nun habe ich noch eine Frage, mir wurde in einem Beratungsgespräch gesagt der Kindsvater müsste für mich 36 Monate unterhalt zahlen, ist das richtig? Wir haben ein gemeinsames Kind, das gerade 6 Wochen alt ist. Nun ist es aber so das er nicht viel verdient, knapp 1600 Euro und er hat noch ein Kind. Aus seiner Ehe. Ich möchte nicht das er mir noch Unterhalt zahlen muss. Hauptsache er ist für den kleinen da. Nach Abzügen von Unterhalt für die Kinder, muss er dann noch was an mich zahlen? Hoffe nicht. Er hat auch ein Kredit laufen. Vielen dank für Ihre Mühe.

von Nebel_1982 am 17.01.2017, 09:17



Antwort auf: Unterhaltspflicht für Partner

Hallo, die Frage ist doch, wovon Sie leben wollen. Sie finanzieren sich selbst? Dann können Sie auf den Unterhalt verzichten. Sie leben auf Kosten des Staates? Dann geht das natürlich nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2017



Antwort auf: Unterhaltspflicht für Partner

Wenn Du auf das Geld nicht angewiesen bist, dann kannst Du darauf verzichten. Sobald Sozialleistungen ins Spiel kommen aber nicht.

von Sternenschnuppe am 17.01.2017, 09:41



Antwort auf: Unterhaltspflicht für Partner

Der Mann hat 1.600,- Euro und zwei Kinder, das wird so oder so eine Mangelfallberechnung. Die KM darf also gerne Sozialleistungen beantragen, der Mann ist raus.

von Strudelteigteilchen am 17.01.2017, 09:57



Antwort auf: Unterhaltspflicht für Partner

Na klasse, ich bin auf Hartz vier angewiesen,da ich noch nicht arbeiten kann. Da ich keine Betreuung habe für meinen kleinen. Aber viel muss er nicht für mich zahlen oder? Bei zwei Kindern die Unterhalt bekommen? Dankeschön

von Nebel_1982 am 17.01.2017, 10:07



Antwort auf: Unterhaltspflicht für Partner

Danke für die Antwort,das ist gut. Möchte Ihn da nicht noch ausnehmen müssen. Hauptsache kommt für seine Kinder auf,das ist mir am wichtigsten. Es gibt auch mal ein Monat wo er 1750 Euro verdient. Hoffe da ist er denn auch raus.

von Nebel_1982 am 17.01.2017, 10:14



Antwort auf: Unterhaltspflicht für Partner

Bei 2 kindern u gehalt über 1501 euro netto, zahlt er jedem kind knapp 250 euro. Und für betreuungsunterhalt hat er einen selbstbehalt von 1200 euro. Da bleibt nicht wirklich was über für betreuungsunterhalt.

von San17 am 17.01.2017, 10:43



Antwort auf: Unterhaltspflicht für Partner

Dann wird ihm das Amt nahelegen sich einen Nebenjob zu suchen. Das ist hier immer so. Und das hat doch nix mit ausnehmen zu tun. Er ist der Vater und es ist seine Verpflichtung die zu erfüllen, bevor der Staat zahlt. Raus ist er nur, wenn er nachweisen kann, dass ein Nebenjob nicht möglich ist.

von Sternenschnuppe am 17.01.2017, 11:14



Antwort auf: Unterhaltspflicht für Partner

Für den Kindesunterhalt: Ja, das mag in manchen Kommunen so sein Für den Betreuungsunterhalt: Nein

von Strudelteigteilchen am 17.01.2017, 11:22



Antwort auf: Unterhaltspflicht für Partner

Doch, wenn sie H4 bekommt ja. Haben das selbst durch damals, und ein Bekannter gerade erst. Der trägt nun Zeitung aus zweimal die Woche. Jedoch nur bis das Kind 1 ist,denn danach greift der Betreuungsanspruch.

von Sternenschnuppe am 17.01.2017, 12:09



Antwort auf: Unterhaltspflicht für Partner

Hier ist das nicht so. Aber hier darf man ja sowieso länger zu Hause bleiben, auch unter H4-Bezug. Ich bin ja grundsätzlich sehr dafür, daß man unterhaltspflichtige Väter in Lohn und Brot drängt und zur Zahlung zwingt, aber das geht mMn zu weit. Wenn man die Energie, die da bei Euch scheinbar verballert wird, mal in das Aufscheuchen von nichtzahlenden KVs stecken würde....

von Strudelteigteilchen am 17.01.2017, 12:45



Antwort auf: Unterhaltspflicht für Partner

Also hier sind sie sehr auf Zack, das muss ich sagen. Sowohl Jobcenter als auch Unterhaltsvorschusskasse ziehen alle Register. Aber das ist wohl die Ausnahme....

von Sternenschnuppe am 17.01.2017, 13:49



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