Frage: Unterhaltskürzung

Hallo Frau Bader, zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Fragen. http://www.rund-ums-baby.de/recht/Steht-dem-noch-Eheman-ein-Anteil-zu_149102.htm Nun habe ich noch eine Frage dazu: Pünktlich zum 3. August hat ihr Mann nun den Unterhalt überwiesen. Allerdings, wie erwartet, gekürzt. Sie hat nun anstatt der üblichen 290€ nur 262€ überwiesen bekommen. Mir ist natürlich klar, dass die Kürzung ansich berechtigt ist. Darum geht es mir gar nicht. Ich frage mich nur, ob er es einfach so , ohne Vorankündigung, einfach kürzen darf? Ich meine, irgendwer muss doch diese Summe festgesetzt haben? Das dumme ist, dass meine Schwester noch immer unheimliche Angst vor ihren Mann hat. Sie wehrt sich nicht, stellt nichts in Frage, tut alles was er sagt... nur damit es keinen Ärger gibt. Ich würde ihr so gerne helfen, aber ich kenne mich eben kaum aus in solchen Dingen. Aktuell versuche ich sie dazu zu bewegen, dass sie sich endlich einmal einen Anwalt nimmt. Bisher läuft alles nur über seine Anwältin.... Danke nochmals....

von lollipop-77 am 07.08.2016, 14:50



Antwort auf: Unterhaltskürzung

Hallo, gibt es denn keinen Titel (Gerichtsurteil)? Anwälte sind immer parteiisch - seine RA wird es zu seinen Gunsten rechnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.08.2016



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