Unterhaltsanspruch bei Samenspende?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltsanspruch bei Samenspende?

Hallo Frau Bader, stehen einer alleinerziehenden Frau mit Kind durch Samenspende Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss oder Erstattung der Kitagebühren zu? Könnte sie bei der Antragstellung die Wahrheit angeben oder ist da mit Problemen zu rechnen?

von guppy123 am 28.04.2017, 08:01



Antwort auf: Unterhaltsanspruch bei Samenspende?

Hallo, da ist mit Problemen zu rechnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2017



Antwort auf: Unterhaltsanspruch bei Samenspende?

Alleinstehende Frauen können in Deutschland auf legalem Weg keine Samenspende erhalten. Dieser Weg ist nicht erlaubt und somit erübrigt sich die Frage ;-)

Mitglied inaktiv - 28.04.2017, 08:09



Antwort auf: Unterhaltsanspruch bei Samenspende?

Nein, das muss man dann alleine tragen, es wird dem Staat ja absichtlich! unmöglich gemacht die Leistungen zurückzuholen.

von Sternenschnuppe am 28.04.2017, 08:49



Antwort auf: Unterhaltsanspruch bei Samenspende?

Ich vermute es geht eher darum, den Vater nicht anzugeben und so zu tun als wäre es eine Samenspende gewesen. Na ja, jede wie sie meint. H4 wird es wohl geben.

von Philomena0303 am 28.04.2017, 09:08



Antwort auf: Unterhaltsanspruch bei Samenspende?

Es ist zwar in D nicht legal möglich, trotzdem kann doch eine Deutsche ihr Kind in D bekommen und großziehen, welches durch eine Samenspende, zB in DNK, entstand. Von daher wäre es schon interessant, ob es UHV gäbe - allerdings ist ja bereits klar, dass der nie zurück gezahlt wird.

von Tini_79 am 28.04.2017, 13:36



Antwort auf: Unterhaltsanspruch bei Samenspende?

Hallo Tini, habe mal eben im "Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder - ausfallleistungen" (Unterhaltsvorschussgesetz) gelesen :-D Keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) bei Entstehung durch anonyme Samenspende. Der Grundgedanke der staatlichen Unterhaltsleistungen ist, dass die jeweilige Kommune sie als Vorschuss zahlt und dann vom säumigen Unterhaltspflichtigen zurückfordern kann. Das geht bei einem anonymen Samenspender nicht. Es gibt auch dann keinen Unterhaltsvorschuss, wenn sich eine Mutter weigert, an der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken. Sinn des Gesetztes ist vorzuschießen, nicht zu ersetzen, daher ist das UVG nicht anzuwenden. Hoffe es war verständlich erklärt... Bin weder Jurist noch Dozent :-)

Mitglied inaktiv - 28.04.2017, 13:50



Antwort auf: Unterhaltsanspruch bei Samenspende?

Unterhaltsanspruch und Samenspende ist ja in sich schon ein Widerspruch. Da hat sich jemand entschieden, ohne das zweite Elternteil ein Kind zu zeugen und will nachher nicht alleine die Verantwortung dafür tragen. Die Frau, die das entschieden hat, sollte wissen, dass sie nun allein verantwortlich ist, auch in finanzieller Hinsicht.

Mitglied inaktiv - 01.05.2017, 12:29



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