Hallo, ich bin vor knapp einem Jahr in die Schweiz ausgewandert. Meine 2 Jährige Tochter lebt bei Ihrer Mutter in Deutschland. Nun bin ich erneut Vater geworden und frage mich, da meine Freundin nicht arbeiten geht und es in der Schweiz so ist, dass man keine Zuschüsse vom Staat erhält, der Unterhalt für das in Deutschland lebende Kind reduziert wird.
Ist die Berechnung abhängig vom Einkommen und den laufenden Kosten wie Miete, Versicherungen etc. oder nur rein vom Einkommen?
von
zaschi86
am 25.07.2014, 13:49
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
es wird wohl dt. Recht gelten - und dann wirkt sich das 2. Kind nur wenig mindernd, es sei denn, Sie sind an der Mindestgrenze des Selbstbehaltes
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2014
Antwort auf:
Unterhalt
Eigentlich ist der Unterhalt nur vom Einkommen abhängig - aaaaber wenn der Unterhaltspflichtige im Ausland lebt, wird ein "Länderfaktor" mit einbezogen, der die Lebenshaltungskosten in dem Land (in Relation zu Deutschland) berücksichtigt.
Außerdem bist Du jetzt mehr Personen unterhaltspflichtig, auch das macht einen Unterschied.
Ich würde eine Neuberechnung veranlassen.
von
Strudelteigteilchen
am 25.07.2014, 18:21