Hallo, 17 jährige Tochter aus erster ehe beginnt zum 1.10. Ihre Ausbildung und möchte künftig den unterhält auf ihr Konto, da sie auszieht in ein Schwesternwohnheim . Kann bzw. Darf ich ihr den Unterhalt überweisen.?
von
Tatjana1972
am 09.09.2014, 20:28
Antwort auf:
Unterhalt während der Ausbildund
Hallo,
Hat ein minderjähriges Kind ausnahmsweise bereits einen eigenen Hausstand, so steht ihm Unterhalt wie einem Studenten zu, also 670,- Euro monatlich zu. beide Eltern zahlen anteilig nach Verdienst an das Kind selber.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2014