Frage: Unterhalt vom Kind zurückfordern

Sehr geehrte Frau Bader, hätte da mal eine Frage, meine Schwiegermutter, ließ sich vor 15 Jahren von ihrem damaligen Ehemann scheiden. Bei der Scheidung verlangte dann der Mann einen Vaterschaftstest, wo herauskam dass ihr gemeinsames Kind nicht von ihm ist. Ihr Sohn war damals 14 Jahre alt. Jetzt wo 15 Jahre vergangen sind und ihr exmann in Pension gegangen ist, forderte sie von ihm einen Anspruch auf seine Abfertigung. Jetzt hat er ihr aber gedroht, dass er den von ihm bezahlten Unterhalt bei dem Sohn von ihr zurück einklagen wird. Deshalb meine Frage, kann er beim Kind den Unterhalt zurückfordern, obwohl das Kind bis heute nicht weiß wer sein Vater ist, und er damals ja nicht mal wusste, dass das nicht sein Vater ist? Vielen dank, schon jetzt für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Natalie

von nati513 am 17.01.2015, 20:58



Antwort auf: Unterhalt vom Kind zurückfordern

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2015



Antwort auf: Unterhalt vom Kind zurückfordern

Nö, kann er nicht. Ist verjährt. Er hätte die Vaterschaft anfechten müssen nach Kenntniss dass er nicht der Vater ist. Deine Schwiegermutter hat Deinem Mann bis heute nicht gesagt wer sein leiblicher Vater ist ? Soll sie sich mit ihrem Ex rumschlagen, Dein Mann muss auf jeden Fall gar nix zurückzahlen. Seine Mutter auch nicht, obwohl sie moralisch wohl sollte.

von Sternenschnuppe am 17.01.2015, 21:20



Antwort auf: Unterhalt vom Kind zurückfordern

Nein, dass kann er nicht. Er ist rechtlich der Vater! LG

von Colien07022004 am 18.01.2015, 07:24



Antwort auf: Unterhalt vom Kind zurückfordern

ja leider, bis heute war sie nicht instande ihm die Wahrheit zu sagen. Einfach nur traurig... Er kann ja gar nicht rechtlich der Vater sein, wenn damals bei der Scheidung ja rauskam dass er nicht der Vater ist. Deshalb musste er ja ab diesem Zeitpunkt keine Allimente mehr zahlen... Er will jetzt dass von ihm bis zum 14. Geburtstag gezahlten Unterhalt vom Jungen zurückfordern. Mein Mann weiß ja bis heute nicht wer sein Vater ist und es wäre ja eine Frechheit wenn das Kind selbst den Unterhalt zurückzahlen müsste, wenn er ja nicht mal wusste das das nicht sein Papa ist. Lg

von nati513 am 18.01.2015, 12:45



Antwort auf: Unterhalt vom Kind zurückfordern

Die Vaterschaft wurde aufgehoben ? Elementar wichtige Frage.

von Sternenschnuppe am 18.01.2015, 14:43



Antwort auf: Unterhalt vom Kind zurückfordern

Ich weiß es nicht ganz genau, aber wenn er nach der Vaterschaftsfestellung keinen unterhalt mehr zahlen musste, denke ich schon...

von nati513 am 18.01.2015, 16:17



Antwort auf: Unterhalt vom Kind zurückfordern

Dein Mann soll mal in seine Geburtsurkunde schauen. Entweder steht da ein Vater drin oder nicht. Nur wenn keiner drinsteht ist die Vaterschaft aufgehoben worden.

von Sternenschnuppe am 18.01.2015, 16:23



Antwort auf: Unterhalt vom Kind zurückfordern

So einfach lässt sich eine Vaterschaft nicht aberkennen. Denke eher sie hat nach dem Test auf den Unterhalt verzichtet. Immerhin etwas Anstand. Seine Unterhaltszahlungen hätte er damals aber fordern müssen, das kann man nun nicht gegen was anderes verrechnen. Aber wir oben gesagt, das kann die Dame dann ja selbst rausfinden ;-) Er kann seine Mutter im Übrigen verklagen, er hat ein einklagbares Recht auf Kenntnis seiner Wurzeln.

von Sternenschnuppe am 18.01.2015, 16:37



Antwort auf: Unterhalt vom Kind zurückfordern

das Problem ist, dass mein Mann die Geburtsurkunde verloren hat, und wir jetzt erst ah neue anfordern müssen. Blöd echt... und meine Schwiegermutter weiß das nicht mehr.. die ist ja komplett verpeilt.... ein Gedächtnis wie ka..... Ich versteh das sowieso nicht... wie man solche dinge einfach vergessen kann das ist unglaublich und kümmert sich um gar nichts.... lg

von nati513 am 18.01.2015, 16:53



Antwort auf: Unterhalt vom Kind zurückfordern

Mal abgesehen davon, daß ich das Ganze so oder so mal klären wollen würde - die Forderungen des "Vaters" sind natürlich vollkommener Quatsch, so oder so. Das Geld ist ja verbraucht, noch dazu im (damals noch) gemeinsamen Haushalt. Wernn überhaupt, dann hätte der "Vater" einen Anspruch gegenüber dem tatsächlichen Vater, aber dazu muß der erst gefunden werden. Und selbst dann sehe ich da diverse Fristen verstrichen - wenn die Vaterschaft bereits aberkannt wurde: die Frist für die Forderung; wenn die Vaterschaft nicht aberkannt wurde: die Frist für die Anfechtung. Ich würde die Geburtsurkunde sowieso mal anfordern, die braucht man ja immer mal wieder (wundert mich, daß man doch scheinbar seit einigen Jahren ohne auskommt - was ist denn mit Ausweisen, Heirat, eigener Vaterschaft?). Aber bezüglich der Rückforderung würde ich mir wirklich keinen Gedanken machen.

von Strudelteigteilchen am 18.01.2015, 17:09



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