Hallo Frau Bader,
Mein Sohn ist 3,5 Jahre alt. Es könnte passieren, das mein Partner u ich uns trennen. Wir sind nicht verheiratet.
Muss er mir für meinen Sohn Unterhalt zahlen? Ich habe in Erinnerung, dass er das nur bis zum 3. Lebensjahr muss!?!
Und wie ist die generelle Regelung, wie oft wird er bei seinem Vater sein? Alle 2 Wochen?
Ich weiß es wird von Fall zu Fall anders geregelt, aber wie ist er ungefähr im Normalfall?
Ich gebe meinen Sohn sehr gerne zu seinem Papa, allerdings habe ich ein sehr großes Problem mit übernachten. Das möchte ich nicht. MUSS ich das zulassen?
Danke für Ihre Rückmeldung.
Viele Grüße
von
dino3711
am 21.11.2014, 21:33
Antwort auf:
Unterhalt u Regelung
Hallo,
1. Für das Kind muss er zahlen, für Sie nur, wenn Sie nachweislich wegen des Kindes nicht arbeiten können.
2.Beim Umgangsrecht müsste man sich annähren, je nachdem, wie eng der Kontakt jetzt ist. Wenn er einen guten Kontakt zu dem Kind hat, spricht nichts dagegen, dass das Kind dort schläft - er ist der Vater
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.11.2014
Antwort auf:
Unterhalt u Regelung
Du meinst Betreuungsunterhalt für Dich, der endet in der Regel mit 3.
Fürs Kind muss er zahlen bis es eine erste Ausbildung beendet hat.
Übernachten: Er hat nun 3,5 Jahre mit dem Kind zusammengelebt, da wird dem kein Richter widersprechen. Die kennen sich und sind gewöhnt.
Alle 2 Wochen und vielleicht noch einen Tag unter der Woche.
Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht bedenke dass Du nicht einfach mit dem Kind ausziehen kannst.
von
Sternenschnuppe
am 21.11.2014, 21:38
Antwort auf:
Unterhalt u Regelung
Hallo Frau Bader...
Danke für Ihre Antwort.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Aber ich darf doch trotzdem mit meinem Sohn ausziehen (natürlich in Nähe) wenn man sich trennt?!?
Ja wir haben 3,5 Jahre zusammen gelebt, allerdings arbeitet der Vater jede 2. Woche im Ausland und seine Wochenenden verbringt er hauptsächlich beim Fußball.
Die beiden verstehen sich gut, aber die Bindung zb zu Opa u Opa (die Eltern des Vaters) ist meine Meinung nach fast größer.
Einen Unterhalt für mich will ich nicht, es geht mir nur um den Unterhalt für das Kind.
Viele Grüße
von
dino3711
am 26.11.2014, 07:07