Hallo Frau Bader, vor zwei Jahren wurde in einer notariellen Vereinbarung die Stufe der Düsseldorfer Tabelle festgelegt, nach der der Vater meiner Kinder den Unterhalt zahlen muss. Er hat die Vereinbarung natürlich genauso unterschrieben wie ich. Das Zahlen hat auch bisher immer geklappt. Jetzt wurde ja der Betrag der Düsseldorfer Tabelle erhöht und jetzt behauptet er plötzlich, er würde schon die ganze Zeit zu viel zahlen und könnte das so nicht mehr. Kann er jetzt einfach zu einem Anwalt gehen und das neu berechnen lassen? Oder muss er sich an die Tabelle halten, da sich seine Einkünfte nicht geändert haben? Er behauptet, er müsste jetzt noch mehr für die Rente etc. tun. Darf er das? Danke und Gruß, Pondus
von
Pondus2003
am 01.09.2015, 22:33
Antwort auf:
Unterhalt nicht steigern?
Hallo,
kommt darauf an, was im Titel steht. Üblicherweise kann er den Titel gerichtlich ändern lassen. Wenn er aber mehr gezahlt hat, als im Titel stht, braucht er dass doch gar nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2015
Antwort auf:
Unterhalt nicht steigern?
Er kann beantragen dass der Titel geändert wird und darf zu einem Anwalt gehen.
Zahlen muss er den alten Titel bis eine Änderung durch ist.
Das wird ihm der Anwalt dann sicherlich erklären :-)
von
Sternenschnuppe
am 02.09.2015, 08:39
Antwort auf:
Unterhalt nicht steigern?
Hallo,
die erste Frage ist hier, wie die Vereinbarung formuliert ist.
Wenn da steht "Betrag XY" dann muss er nur eben genau DAS zahlen.
Wenn da aber so etwas steht wie: "Stufe X der DT" oder "xxx%" gemäß der DT, dann muss er anpassen und sich auch selbst auf dem Laufenden halten was der aktuelle Wert ist.
Das gilt übrigens auch, wenn eines der Kinder ein eine neue Altersstufe rutscht.
Er kann soviel für seine Rente tun wie er will, aber das vermindert nicht seine Unterhaltspflicht.
Ich würde ggf. mal zum Jugendamt gehen und dort eine Neuberechnung anfordern. Die ist kostenlos und nach 2 Jahren kann eine solche Neuberechnung verlangt werden.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 03.09.2015, 16:43