moin,ich habe eine frage zum unterhalt.
ich habe eine 11 jährige tochtr für die ich unterhalts verplichtet bin.
bei der trennung wurde mein unterhalt in der altersklasse auf 117 euro festgelegt.vom kreis pinneberg.
danach ist meine exfrau in den kreis storman gezogen,und ich sollte plötzlich 250 euro zahlen.was ich aber nicht gemacht habe.
dannach kammen immer briefe vom kreis storman in dem immer ander summen standen bis zur androhung,vors familiengericht zu ziehen,wenn ich nicht die urkunde beim jugendamt unterzeichne.was dann auch passiert ist.die haben festgesetzt,das ich zu 70%unterhalsverpflichtet bin.ich habe es angenommen und auch gezahlt.
jetzt habe ich eine neue familie gegründet und ein 2 jähriges kind in meinem haushalt. meine freundin arbeitet nur auf 450 euro basis.ich habe den kreis steinburg gebeten,den unterhalt neu zu berechnen. plötzlich bin ich wieder zu 100% unterhalts verplichtet.
was soll ich machen?
ich möchte ja unterhalt zahlen,so wie ich es kann.möchte meiner "großen"ja auch etwas bieten,wenn sie alle 14 tage hier ist.
und meine "lütte"braucht ja auch ihre windeln und ihre babynahrung.
von
1887
am 15.03.2015, 19:30
Antwort auf:
Unterhalt mit 2 kindern
Hallo,
ist das kleine Kind von Ihnen?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2015
Antwort auf:
Unterhalt mit 2 kindern
Ist das kleine Kind von Dir ?
Dann muss die Mutter dazu auch mehr arbeiten, wieso nur 450€ ?
Du lebst zusammen mit jemanden, dadurch sinkt alleine schon Dein Selbstbehalt. Gemeinsames Haushaltsführung.
Gebe Deine Lohnbescheinigungen ab, und falls von Dir, eine Geburtsurkunde des Kindes in der Du als Vater vermerkt bist.
von
Sternenschnuppe
am 15.03.2015, 20:18
Antwort auf:
Unterhalt mit 2 kindern
Hallo,
neee wenn das kleine Kind von ihm ist und gerade Mal 2 Jahre, dann hat er 3 Unterhaltsberechtigte und die 2. Mutter muss nicht zwingend arbeiten.
Also rutscht er in der DT eigentlich eine Stufe nach Oben. Ob evtl. Einsparungen bei Miete o. ä. gegengerechnet werden können wäre zu prüfen.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 16.03.2015, 00:30
Antwort auf:
Unterhalt mit 2 kindern
Es gibt einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
Dass sie nur 450€ Basis arbeitet ist ihre Entscheidung, wofür das andere Kind nicht zahlen / einstecken muss.
Alles durch, als ich mit unserem Kleinen noch in Elternzeit war und du Töchter meines Mannes noch bei der Ex lebten.
von
Sternenschnuppe
am 16.03.2015, 07:00
Antwort auf:
Unterhalt mit 2 kindern
ja,alle kinder sind von mir.
meine jetzige paartnerin kann jetzt erstmal nur auf 450 € basis arbeiten,weil sie die lütte ja noch hat.
ende des jahres geht sie in den kiga.
von
1887
am 23.03.2015, 21:06