Frage:
Unterhalt einfordern - wie??
Guten Abend Frau Bader,
Situation: Kindsvater zahlt keinen Unterhalt.
Beistandschaft wurde beantragt, jedoch erhielt die Kindsmutter den "Auftrag", zunächst den Kindsvater selber zu kontaktieren und "belegbar" (d.h. per Einschreiben mit Rückschein) ihn zu Unterhaltszahlungen aufzufordern sowie zum Offenlegen seiner Einkünfte bzw. seines aktuellen Gehaltes.
Welche Möglichkeiten gibt es, dass die Kindsmutter nicht mit dem Kindsvater in Kontakt treten muss? Sollte normalerweise nicht die Beistandsschaft diese Unterhaltssachen regeln? Bleibt der Kindsmutter ansonsten nur die Möglichkeit, einen Anwalt einzuschalten?
Wie ist das weitere Vorgehen, wenn es um den Unterhalt für die Kindsmutter geht (ist die Beistandsschaft nur für den Kindesunterhalt zuständig?), welche Stelle kann diesbezüglich Auskunft erteilen, ob der Kindsmutter überhaupt etwas zusteht und wenn ja, wie viel?
Vielen Dank für eine Antwort.
von
twilight
am 27.01.2015, 00:39
Antwort auf:
Unterhalt einfordern - wie??
Hallo,
gehen Sie zum Anwalt vor Ort!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2015
Antwort auf:
Unterhalt einfordern - wie??
mach das doch mit der aufforderung per einschreiben, mit fristsetzung von 2 wochen und dann tappst da wieder hin. er wird sowieso nicht antworten, dann muß es die beistandschaft erledigen. dort hofft man auf gütliche einigung....hahahaha. wenn sich das alles zu lange hinzieht, würde ich unterhaltsvorschuss beantragen.
beim unterhalt für dich wirds schwierig, das wird ohne anwalt nicht gehen.
weißt du denn ansatzweise was er verdient, ob da theoretisch überhaupt was für dich übrig bleibt? sonst lohnt sich der ganze aufwand nicht und du wirst keinen anwalt finden, der das übernimmt.
Mitglied inaktiv - 27.01.2015, 11:26
Antwort auf:
Unterhalt einfordern - wie??
Na, das ist ja nett, das Jugendamt scheint sich rauswinden zu wollen...
Also ich würde: genau ein Einschreiben mit 14-tägiger Frist an den KV schicken und für den ca. 15. Tag schon bereits den Termin beim JA vereinbart haben.
Dann sofort beistandschaft beantragen und nachdrücklich einfordern. Dem JA auch immer wieder auf der Pelle sitzen was das Beitreiben bzw. das Einfordern von Gehaltsnachweisen etc. angeht.
Parallel würde ich auch Unterhslt für Dich einfordern, wobei ich hier haölt einfach mal eine Summe schätzen würde. Auch hier Frist setzen.
Wenn das Jugendamt die gehaltsunterlagen hat, dann muss/soll er einen Titel unterschreiben, dann weisst Du auch was sein verdienst ist und ob für Dich noch was übrig bleibt.
Für Dich selbst und deinen Unterhaltsanspruch bist Du selbst verantwortlich, nicht das JA/Beistandschaft.
Und ja, zur Not zum Anwalt.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 27.01.2015, 19:12
Antwort auf:
Unterhalt einfordern - wie??
Danke euch für die Antworten! Und wie kann ich herausfinden, wie hoch der eigene Unterhaltsanspruch ist und wie kann man den einfordern? Dann würde man auf jeden Fall einen Anwalt brauchen, oder? Und die Anwaltskosten, die müsste man dann selber tragen? Danke und viele Grüße!
von
twilight
am 28.01.2015, 17:43
Antwort auf:
Unterhalt einfordern - wie??
Google doch einfach mal.
Betreuungsunterhalt ledige Mutter
sollte einiges bringen
Dayu für das Kind noch die Düsseldorfer Tabelle.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 28.01.2015, 19:19
Antwort auf:
Unterhalt einfordern - wie??
Dank Dir!! Also wie ich das lese, komme ich dann wohl um anwaltliche Hilfe nicht drum herum, was die Höhe des Unterhalts anbelangt. Gibt es irgendeinen Anhaltspunkt, ab welchem Einkommen des KV es überhaupt Sinn macht, den Unterhalt einzufordern? Also ich meine, wenn er laut Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt zahlt und dann gibt es ja auch diesen Selbstbehalt, der ja dieses Jahr erhöht worden ist. Nicht dass ich einen Anwalt bemühe, dessen Kosten tragen muss und dann stellt sich heraus, dass der KV sowieso nicht in der Lage ist zu zahlen.
von
twilight
am 28.01.2015, 20:58