Frage: Unterhalt bei ALG1

Guten Tag! Mein Freund hat eine Tochter die er nicht sehen darf für die er aber 289 Euro Unterhalt zahlt. Nun ist er arbeitslos geworden, ist sehr aktiv auf Arbeitssuche. Dennoch fehlen uns nun fast 500euro. Ist es rechtens das ihm der Selbstbehalt von 880euro nochmal um 10% gekürzt wird nur weil wir zusammen wohnen? Das hieße ja auch,das ich somit viel mehr Ausgaben habe, wo ich selber sehr wenig verdiene. Vielen Dank!

von Maxi1984 am 12.08.2016, 14:27



Antwort auf: Unterhalt bei ALG1

Hallo, Sie meinen den Pfändungsfreibetrag? Gibt es einen Titel? Den sollte er schnellstens ändern lassen, am besten lässt er sich von einem RA vor Ort beraten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.08.2016



Antwort auf: Unterhalt bei ALG1

Das sollte er vom Anwalt prüfen lassen. Arbeitslose haben einen geringeren Selbstbehalt als 1080€. Gibt es einen Titel ? Hat das Gericht verboten dass er das Kind sehen darf ?

von Sternenschnuppe am 12.08.2016, 14:29



Antwort auf: Unterhalt bei ALG1

Er hat einen Titel und muss 289euro zahlen. Die Kindesmutter verbietet den Umgang und das Jugendamt hilft uns nicht! Nun ist er arbeitslos unverschuldet und sein Eigenbehalt wurde auf 880 Euro abzüglich 10% da er bei mir wohnt. Was heißt das ich am Ende die Kosten tragen muss die er nicht mehr tragen kann. Das Kind wurde auch ohne Zustimmung einbenannt.

von Maxi1984 am 13.08.2016, 22:11



Antwort auf: Unterhalt bei ALG1

Ja, dann entfallen seine Wohnkosten und es ist richtig. Er hat ja keine Miete, wenn er bei Dir wohnt. Offenbar hat das Kind ihren Namen und sie alleiniges Sorgerecht, dann hat er bei einer Einbenennung eh kein Mitspracherecht. Schade dass er so schnell aufgegeben hat, er hätte sein Umgangsrecht einklagen können. Das kann er jetzt auch noch.

von Sternenschnuppe am 14.08.2016, 13:49



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