Unterhalt Ihre Rückfrage vom 02.03.2015

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt Ihre Rückfrage vom 02.03.2015

http://www.rund-ums-baby.de/recht/Unterhalt_126614.htm Meine Antwort! Re: Unterhalt Hallo, welches Amt warum? Liebe Grüße NB Antwort von Nicola Bader am 02.03.2015 Der Unterhalt wurde lange Zeit persönlich an die Kindsmutter überwiesen. Als diese anschließend Grundsicherungsleistungen nach den zweiten Sozialgesetzbuch bei der damaligen Arge beantragt hat, wurde ich aufgefordert die Unterhaltsbeträge zukünftig an das Jobcenter Unterhaltsheranziehung zu überweisen. Dem Jobcenter ist jetzt aufgefallen, das irgendwann! zwischen 2012 und 2013 eine Zahlung fehlt. Und ich möchte alle Kontoauszüge von 2012-2013 zum Abgleich vorlegen. Besondere Erschwernis, es gab zu der Zeit ein anderes Überweisungskonto. Sprich die Zuständigkeit bzw. Bankkonto für Unterhaltszahlungen beim Jobcenter änderte sich Anfang 2012. Können die im Jobcenter denn nach so langer Zeit noch überprüfen, das das Geld tatsächlich auf das damalige (alte?) Konto eingegangen ist? Ist das rechtens? Kann das Amt nach so einem Zeitraum noch Unterhaltzahlungen verlangen, hätten wir nicht angesichts der regelmäßigen Monatszahlungen unsererseits längstens - aber spätestens am Ende des jeweiligen Jahres (2012) angeschrieben werden müssen? Danke für Ihre erneute Mühe, meinen langen Text zu lesen Ich freue mich somit auf Ihre Antwort und liebe Grüße kügelchen12

von kügelchen12 am 05.03.2015, 12:32



Antwort auf: Unterhalt Ihre Rückfrage vom 02.03.2015

Hallo, ja, können die. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2015



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