Ich zahle Unterhalt für ein außereheliches Kind und lebe mit Lebensgefährtin und gemeinsamem Kind in meinem Haus. Der Unterhalt für mein 1. Kind soll neu berechnet werden und somit soll ich aktuelle Angaben zu meine Einkommensverhältnissen machen. Muss meine Lebensgefährtin Ihr Einkommen offenlegen? Konkret muss sie einen gesonderten Grundstücksbogen anfordern? Sie besitzt ein Haus, bewohnt und vermietet es nicht. (wurde zu mehreren gleichen Teilen vererbt und wird von Familienmitgliedern bewohnt). Wir leben zusammen, aber der Unterhalt an das erste Kind hat nichts mit ihr zu tun, warum dann diese "Aufforderung zur Offenlegung"? Danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen kügelchen12
von kügelchen12 am 05.03.2015, 12:45