Unterbrechung Elternzeit für Mutterschutz?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterbrechung Elternzeit für Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, mein AG berechnet mir die Restelternzeit für mein 2. Kind meiner Meinung nach falsch, kann mir aber am Telefon nicht mitteilen, wie es zu den Differenzen in unseren Berechnungen kommt. Jetzt ist ein Gespräch angesetzt und ich möchte gut vorbereitet sein. Deswegen meine Frage: Kind 2 ist geboren am 9.11.12 3 Jahre EZ waren ursprünglich beantragt, ein Jahr möchte ich nun jedoch auf später übertragen. Denn am 12.3.14 kam unser 3. Kind zur Welt, ET war der 4.3.14. Mutterschutz begann am 21.1.14. Zu diesem zeitpunkt war Kind 2 1 Jahr 2 Monate 11 Tage alt- genausoviel EZ ist also genommen. Übrig sein müssten also 1 Jahr 9 Monate 19 Tage. Diese 9 Monate und 19 Tage habe ich beantragt zu nehmen im Anschluss an den Mutterschutz- Ende war 7.5.14. Geht also meiner Meinung nach bis 23.2.15. In der Berechnung meines AG fehlen aber 6 Wochen. Er sagt, am 23.2.15 habe ich von Kind 2 nur noch 10 Monate 19 Tage übrig. Kann der AG mir Mutterschutz abziehen von der Elternzeit oder mir verweigern, die Elternzeit zu unterbrechen und nach dem Mutterschutz fortzuführen? Oder haben Sie eine Idee, was da falsch laufen könnte? Oder täusche ich mich? Ich bin völlig verwirrt! Vielen Dank für Ihre Antwort, S. Strobl

von sally84 am 25.08.2014, 19:40



Antwort auf: Unterbrechung Elternzeit für Mutterschutz?

Hallo, Bitte lesen Sie die Hinweise. Derartige Berechnungen kann ich hier nicht durchführen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.08.2014



Antwort auf: Unterbrechung Elternzeit für Mutterschutz?

Hast du denn die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutz für Kind 3 unterbrochen? Wenn nicht, dann lief die EZ für Kind 2 ganz normal weiter. Denn die EZ wird nicht automatisch durch einen neuen MuSchu oder die Geburt eines weiteren Kindes unterbrochen.... Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.08.2014, 09:16



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