Hallo Frau Bader,
Nochmal zur Frage von gestern und vorgestern (Bei 450-Euro-Job kostenfreie Krankenversicherung). Wie lange muss ich vor Beginn Mutterschutz die Arbeit mit Gehalt über 450€ angetreten haben, damit ich beitragsfrei bei der Krankenkasse versichert werde?
Viele Grüße und ganz herzlichen Dank für ihre tolle Arbeit hier im Forum!
von
Sofia4
am 12.01.2017, 11:36
Antwort auf:
Und wie lange muss ich vor Beginn Mutterschutz gearbeitet haben?
Hallo,
da würde ich eine KLärung mit der KK suchen - alles andere kann ein gewaltiger Schuss nach hinten sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2017
Antwort auf:
Und wie lange muss ich vor Beginn Mutterschutz gearbeitet haben?
Hallo,
Ich habe dir auch schon letztes Mal geantwortet.
Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung berichten. Wir müssten bei einem 450 Euro Job während Elterngeldbezug die freiwillige Krankenversicherung weiter bezahlen.
LG luvi
von
luvi
am 12.01.2017, 13:09
Antwort auf:
Und wie lange muss ich vor Beginn Mutterschutz gearbeitet haben?
Hallo Luvi,
Ich schrieb ja, wenn ich einen Job antrete, der höher als 450€ bezahlt ist. Mit geht es um die Zeit wie lange ich vor Mutterschutz gearbeitet haben muss. Für deine 1. Antwort danke ich dir.
von
Sofia4
am 12.01.2017, 14:30
Antwort auf:
Und wie lange muss ich vor Beginn Mutterschutz gearbeitet haben?
Die Frage ist weniger wie lange vorher, sondern der Zweck.
Du darfst kein Scheinarbeitsverhältnis eingehen, nur zu dem Zweck um Lohnersatzleistungen zu beziehen. Während der Mutterschutzfrist erhältst du Lohnersatzleistungen, außerdem bist du krankenversichert. Der Zweck des Arbeitsverhältnisses sollte die Erbringung einer Arbeitsleistung sein, nicht der Bezug von Lohnersatzleistungen. Also bitte den Job so früh wie möglich antreten, jetzt sofort.
Mitglied inaktiv - 12.01.2017, 15:22
Antwort auf:
Und wie lange muss ich vor Beginn Mutterschutz gearbeitet haben?
Hallo,
Tut mir leid, ich habe deine Frage nicht richtig gelesen.
Es geht nicht darum, wie lange du vorher gemeldet warst, sondern dass du den Job hast. Wenn es allerdings nur sehr kurz virher wäre, kann ich mir gut vorstellen, dass genauer geprüft wird, ob es sich um ein echtes Arbeitsverhältnis handelt.
Ist ziemlich verwirrend, dass bei Elternzeit im 450 Euro Job die KV nicht gezahlt wird, da es ja überall heißt, während Elterngeldbezug ist die KV frei.
LG luvi
von
luvi
am 12.01.2017, 21:51
Antwort auf:
Und wie lange muss ich vor Beginn Mutterschutz gearbeitet haben?
Es gibt eine untere Beitragsgrenze, bei der man keine Beiträge an die KV abführen muss: 450 Euro.
Dadurch können z.B. Studenten/Schüler nebenher Geld verdienen und bei den Eltern familienversichert bleiben. Irgendwo muss man ja die Grenze ansetzen. Je niedriger die Grenze, desto weniger lohnt sich ein Minijob.
Mitglied inaktiv - 13.01.2017, 08:46