Umzug des Kindes bei getrennten Eltern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umzug des Kindes bei getrennten Eltern?

Guten Abend, Die Eltern eines Kindes sind geschieden, das Kind lebt bei der Mutter, ist alle 2 Wochenenden sowie hälftige Ferien und zwischendurch bei dem Vater. Wurde bisher alles immer einvernehmlich ausgemacht. Das Kind ist 10 Jahre und besucht bereits eine weiterführende Schule, für sein Alter bereits recht vernünftig. Bei der Geburt des Kindes waren die Eltern miteinander verheiratet. Über Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde auch bei der Scheidung nichts geändert, demnach müssten beides bei beiden Elternteilen zu gleichen Teilen liegen, oder? Nun möchte das Kind zum Vater ziehen. Dafür muss es die Schule nicht wechseln (die Eltern wohnen nicht weit auseinander). Nach der Schule würde das Kind von der neuen Ehefrau des Vaters betreut, da diese nur halbtags arbeitet. Das Kind hat ein gutes Verhältnis zu der neuen Frau und kennt diese bereits 5 Jahre. Ein eigenes Zimmer ist auch vorhanden. Was ist, wenn die Mutter nicht möchte, dass das Kind zum Vater zieht? Das Kind fühlt sich schon lange nicht mehr wohl bei der Mutter und äußert den Wunsch, beim Vater zu leben, seit mehreren Jahren. Versuche, zwischen Kind und Mutter zu schlichten waren leider erfolglos. Was kann man tun, damit das Kind beim Vater leben kann, wie ist das Vorgehen? Lieben Dank für Ihren Rat vorab!

von Elaine90 am 22.06.2017, 22:01



Antwort auf: Umzug des Kindes bei getrennten Eltern?

Hallo, dda das Kind im Moment den Lebensmittelpunkt bei seiner Mutter hat, kann nicht gegen deren Willen nicht einfach umziehen. Man könnte aber zunächst einmal das nächste Wechselmodell anstreben, dies eventuell auch gerichtlich, um zu sehen, wie es klappt. Dazu würde ich anstelle des Vaters in Kontakt mit dem Jugendamt treten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2017



Antwort auf: Umzug des Kindes bei getrennten Eltern?

Der Vater könnte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, falls die Mutter nicht mit dem Umzug des Kindes einverstanden ist. Die neue Ehefrau des Vaters spielt in dieser Konstellation keine Rolle.

von Pamo am 23.06.2017, 06:09



Antwort auf: Umzug des Kindes bei getrennten Eltern?

Das Wechselmodell wollte die Mutter nicht. Das Thema wurde vor 2 Jahren bereits mit der Mutter besprochen. Das Kind hat teilweise auch schon einen Alltag beim Vater. Zwischendurch ist es immer mal 2-3 Tage auch unter der Woche beim Vater. Kann der Vater nichts machen, obwohl er genauso sorgeberechtigt ist und eigentlich auch hälftig das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und das Kind auch ganz klar den Wunsch hat, beim Vater zu leben?

von Elaine90 am 23.06.2017, 22:30



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