Sehr geehrte Frau Bader, ich habe aus einer Vollzeitbeschäftigung (40h Woche - verteilt auf 5 Arbeitstage - 30 Urlaubstage) noch einen Resturlaub von 10 Tagen. Nach meiner Elternzeit fange ich mit 16 Stunden verteilt auf 4 Arbeitstagen wieder an zu arbeiten. ? Wieviele Resturlaubstage stehen mir zu. Da sie sind mit einem Arbeitseinsatz von 8 Stunden pro Tag erwirtschaftet worden sind - mein Arbeitstag nun aber nur 4 Stunden hatt, könnte man meinen es sind doppelt so viele. Zumal ja auch da der Arbeitgeber jetzt auch nur die Hälfte der Vergütung für den Urlaubsanspruch pro Urlaubstag aufwenden muss!!! Mir wurde gesagt, es gibt eine aktuelle Rechtsprechung darüber. Wissen Sie mehr? Vielen Dank für Ihre Hilfe
von Kirschenmama am 09.04.2015, 09:43