Frage: Umgangsrecht im Schichtdienst

Hallo Fr. Bader, mein Ex und Ich sind seit Januar getrennt lebend,wir arbeiten beide im Schichtdienst. Er zwei Wochenenden im Monat und Ich zwei Wochenenden im Monat. Bis jetzt lehnte er es ab unseren Sohn (3) zwei Wochenden im Monat zu nehmen (er nahm ihn ein wochenenden und einmal im Monat 2 tage in der Woche). Bis jetzt kompensierte ich das zweite arbeitswochenende mit Opa (er wohnt allerdings 450 km entfernt). Der KV drei Straßen. Der KV hat nun eine neue LG und Nachwuchs steht auch wieder an, er sagt zwei wochenenden im MOnat schafft er mit dann zwei kindern nicht. Habe ich ein Recht darauf das er ihn zwei Wochenenden nimmt? Ich muss ja auch irgendwie arbeiten um Geld zu verdienen. Habe durch die Trennung schon meine Arbeitszeit gekürzt wegen der Betreuung,dies bedeutet ja auch weniger Geld und wenn ich nun auch kein wochenende mehr arbeiten könnte würde es finanziell vorne und hinten nicht reichen. Bin leicht verzweifelt. Mfg Jenny

von JayGirl1988 am 30.06.2016, 11:05



Antwort auf: Umgangsrecht im Schichtdienst

Hallo, Nein, es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Vater sein Umgangsrecht tatsächlich ausübt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2016



Antwort auf: Umgangsrecht im Schichtdienst

Rechtlich ja, praktisch ist das aber nicht durchsetzbar. Du kannst ihn ja aber mal fragen ob er dann den Babysitter bezahlt oder Dir den Verdienstausfall. Hast Du auch keinen Anspruch drauf, aber vielleicht regt ihn das mal zum Nachdenken an. Wenn Du mit der neuen Freundin gut auskommst, dann vielleicht auch sie ansprechen und ins Boot holen.

von Sternenschnuppe am 30.06.2016, 12:01



Antwort auf: Umgangsrecht im Schichtdienst

Hallo Sternenschnuppe, nein habe keinen guten Umgang mit der neuen LG. Sie war eine Bekannte von mir und hatte eine Affäre mit dem KV bis zur entgültigen Trennung. Ich soll immer alles so regeln wie sie es brauchen,aber sobald ich etwas brauche wird es abgelehnt.

von JayGirl1988 am 30.06.2016, 12:17



Antwort auf: Umgangsrecht im Schichtdienst

Schade. Dann musst Du Dir etwas überlegen wie das Kind betreut werden kann. Ihn wirst Du dazu nicht zwingen können rechtlich. Eventuell noch einmal ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt suchen und ihm deutlich machen wie wichtig regelmäßiger Umgang für das Kind ist.

von Sternenschnuppe am 30.06.2016, 12:42



Antwort auf: Umgangsrecht im Schichtdienst

Hey, bei uns ist die Sachlage ähnlich. Der Kindsvater ist deutlich kooperativer, seitdem ich deutlich gemacht habe, dass ich ansonsten dorthin ziehe, wo die Betreuung meines Sohnes gewährleistet ist und ich arbeiten kann, was 200 km wären. Nur so als Tipp. Kein Gericht würde dir das verwehren, wenn er seinem Umgang nicht mal im Minimalmaß nachkommt. Es kann doch nicht angehen!

von LuckyLuke81 am 30.06.2016, 15:44



Antwort auf: Umgangsrecht im Schichtdienst

Kein Gericht stimmt einem Umzug des Kindes zu nur weil der Vater nur ein Wochenende in Monat Umgang wahrnimmt. Zudem hier ja auch noch unter der Woche dazu. Der Umgang ist auch für Vater und Kind und nicht dazu da Betreuungslücken zu schließen. Die muss sie selbst schließen, soziales Netz etc. Das eine hat mit dem anderen rechtlich gar nix zu tun.

von Sternenschnuppe am 01.07.2016, 08:11



Antwort auf: Umgangsrecht im Schichtdienst

Naja ich bin der Meinung zwei wochenenden im Monat sind nicht zuviel verlangt und es ist auch nicht ganz so einfach jmd zu finden von morgens 5.00-14.30 (Frühdienst) oder 13.30-22 Uhr (Spätdienst). Wie gesagt versuche ich schon bestmöglich alles abzudecken und ich würde auch nicht umziehen (200km bis zu meinen Eltern). Finde es auch sehr wichtig das mein Sohn Kontakt zu seinem vater hat. Von mir aus können Sie sich sehen so oft sie wollen,dass habe ich sofort nach der Trennung angeboten. Aber es ist schon nervig das der KV sich alles erlauben kann und ich sehen muss wo ich bleibe. Gerade jeder weiß wie es bei alleinerziehenden finanziell ausschaut. Aber so scheint es ja tendenziell überall zu sein,seltene Ausnahmen. Schade sag ich nur.

von JayGirl1988 am 01.07.2016, 08:37



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