Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert

Kurz die Situation. Die Mutter meiner Tochter ist vor 8 Jahren gestorben. Seit 4 Jahren bin ich in einer neuen Beziehung und seit 2 Jahren verheiratet. Meine jetzige Frau hat Cristina noch nicht adoptiert, hat aber von mir eine schriftliche Vollmacht wegen der Erziehungsberechtigung von mir. Die Oma hat von mir bisher ein Besuchsrecht von mir, in Absprache mit dem Betreuungsamt in der Schweiz, eingeräumt bekommen. Diese sah so aus, dass wir ihr 2 Termine im Monat vorgesagt haben, wobei sie eine davon aussuchen durfte. Jetzt ist diese Frau aber mehrheitlich nicht in Deutschland, sondern in Mexiko. (wir wohnen seit kurzem wieder in Deutschland). Desweiteren wissen wir, dass sie uns schon in der Schweiz bei der KESB angezeigt hat und vermutlich jetzt auch in Deutschland beim Jugendamt. Ausserdem hat meine Tochter meiner Mutter erzählt, dass diese Frau ihr erzählt wie böse die Schwiegermutter sei. Ja wir haben Probleme mit unserer Tochter, deswegen ist sie in Abklärung bei einer Jugendpsychologin. Ja sie ist schwierig. Meine Frau, die von meiner Tochter (ganz ohne Zwang, es war ihre Entscheidung) Mama nett, liebt sie, ich liebe sie über alles. Aber um meine Tochter und unsere Familie zu schützen, will/muss ich dieses Besuchsrecht kappen. Habe ich Chancen? Was muss ich tun.

von Kalle05 am 14.01.2015, 22:16



Antwort auf: Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert

Hallo, Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. Also abwarten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2015



Antwort auf: Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert

Gar nix. Einfach keine Termine mehr anbieten. Dann liegt es an ihr zu klagen in Deutschland. Die Schweiz ist da raus und auch was mal ausgemacht war vor Jahren. Befragt werden würde die Tochter im Falle einer Klage. Will sie die Oma denn überhaupt sehen?

von Sternenschnuppe am 15.01.2015, 09:02



Antwort auf: Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert

Danke, sie haben uns sehr geholfen.

von Kalle05 am 15.01.2015, 12:43



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