Umgangsrecht - Bringen & Holen Situation

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangsrecht - Bringen & Holen Situation

Hallo Frau Bader, ich lebe von meinem Nochehemann seit einem Jahr getrennt und im Januar diesen Jahres sind wir aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Gemeldet bin ich noch im gleichen Ort und er lebt mittlerweile (ist das 2. Mal in dieser Zeit umgezogen) bei seiner Freundin. Am Wochenende & an den freien Tagen (Urlaub, Brückentage, usw.) leben mein Sohn und ich bei meinem neuen Freund ca. 40 km entfernt vom aktuellen Wohnort des KV. Und da liegt auch das "Problem". Der KV verdient wesentlich mehr als ich (Vollzeit Angestellter, ich Teilzeitangestellte) und möchte nicht seinen Sohn bringen & holen am Wochenende. Im Internet finde ich wenig Informationen darüber wie es ist, wenn ich noch nicht offiziell weg gezogen bin, dass er unseren Sohn an unserem "Wochenenddomizil" abholt - und bringt. Gibt es da Regelungen? Sollte ich dies als Thematik in die Scheidung mit einbringen, die demnächst vollzogen wird? Ich möchte gar nicht zu tief in die Problematiken eingehen, die seit Januar bestehen. Es gibt viele Diskussionen darüber und ich habe den Kleinen auch schon zu ihm gebracht, weil ich meinem Sohn einfach nicht den Vater entziehen will. Er liebt ihn und das soll auch immer so bleiben. Dennoch um den ständigen Diskussionen entgegen zu wirken, benötige ich Informationen. Liebe Grüße JL

von Jupiterlove am 18.08.2017, 10:48



Antwort auf: Umgangsrecht - Bringen & Holen Situation

Hallo, Sie sind, wenn ich es richtig verstehe, nicht offiziell umgezogen, aber Ihr noch Ehemann soll das Kind beim neuen Freund abholen? Nein, darauf haben Sie keinen Anspruch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2017



Antwort auf: Umgangsrecht - Bringen & Holen Situation

Du hast leider einen kleinen Denkfehler. Ohne Zustimmung des Vaters darf euer Sohn eh nicht umziehen. Das wird also evtl die nächste Baustelle. Und, Du bist aktuell diejenige welche den Umgang "erschwert". Fakt ist, der der Umgangsrecht hat - also in eure Falle der Vater - muss das Kind am gemeldeten Ort abholen und auch wieder hinbringen. Wenn man sich einig wird auch von woanders, also evtl KiGa, Schule oder sonstwo. Er muss es aber nicht. Und schon mal gar nicht muss er durch die "Weltgeschichte fahren" weil das Kind irgendwo anders ist wo es nicht mal offiziell gemeldet ist. Wer da wie viel verdient ist nebensächlich.Auch wer wie oft umgezogen ist. Mit einer Ausnahme, wenn du durch dem Umzug dem Umgang derartig erschwerst das der Vater das Kind kaum noch sehen kann, kann ein Gericht sogar DIR es zur Auflage machen das du die Kosten anteilig oder gar ganz trägst damit Vater und Kind sich sehen können. Zieht der Vater allerdings von selbst weiter weg, ist es sein Problem. Warum zieht dein neuer Freund nicht zu euch? Das ganze aktuell macht sich IMO nicht besonders gut. Mal davon ab was es für das Kind bedeutet.

Mitglied inaktiv - 18.08.2017, 15:34



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