Frage: Umgangspflegschaft

Hallo, wir haben eine Umgangspflegschaft am Hals weil mein Ex Mann meine Tochter 4 Jahre jetzt unbedingt haben will. Wir haben uns 2010 getrennt und scheiden lassen. Er hat bereits wo er erfahren hat das Schwanger bin gesagt es ist nicht von ihm,nach der Geburt hat er sich nicht mal gemeldet und es hat ihn die ganzen Jahre auch kein Stück interessiert wie es dem Kind geht,es musste auch extra ein Test übers Jugendamt und Gericht gemacht werden um zu belgen das es sein Kind ist.Das ergebnis lautete 99,9% auch danach sagte er noch es wäre ja nicht sein Kind.Und jetzt viel ihm letztes Jahr im November 2014 ein das er Umgang mit dem Kind haben will. Bei Gericht wurde dann eine Umgangspflegschaft angeordent. Diese sollte im Januar bereits los gehen,jedoch ist ist er zu keinen der vereinbarten Termine gekommen.Er hat angeblich keine Telefonnummer gehabt um nochmal bei der Umgangspflegerin anzurufen.Dann war erneute Verhandlung im März 2015 da hat er nochmal eine Chance auf Umgangspflege für 4 Treffen bekommen.Was ist nicht verstehen kann!!!!!!!!!!!!!!!Bei dem ersten Termin war er pünktlich,und ich wurde nach nicht mal 5 Minuten aus den Raum geschickt meine Tochter schrie und weinte extrem hinter mir her so hat sie es noch nie gemacht seit dem sie geboren wurde!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Das verhalten von der Umgangspflegerin konnte ich nicht verstehen.Ich rief sie vor dem 2 Termin an und bat sie doch etwas früher da zu sein um sich mit dem Kind zu beschäftigen damit sich beide besser kennen lernen,und sie somit vllt mit geht.Also kam die Pflegerin etwas eher aber sie stellte lediglich ihre tasche bei mir auf dem Tisch im Wohnzimmer ab und danach zeigte ich ihr das Kinder ZImmer wo meine Tochter traurig am Tisch saß ,da sagte die Pflegerin was ist den los.meine Tochter antwortete nicht,da bin ich in die Hocke und sagte zu ihr zeig doch mal was vom Osterhasen bekommen hast.Danach bin kurz raus aus dem Zimmer weil ich dachte die Pflegerin kommt so vllt besser in Kontakt mit ihr,jedoch saß sie als zurück kam nur an boden und hat das KInd beobachtet.Mein jetziger Freund hat auch mit ihr gesprochen jedoch hat sie gesagt er solle sich nicht einmischen es ging eihn ja nichts an. Das ende des 2 tERMIN S war dann so das nur kurz an der Tür dem "Papa" tag gesagt wurde und es war das ende.Danach erhielt mein Anwalt ein schreiben der pflegerin das ich und mein freund meine Tochter beeinflusst hatten.Termin 3 lief so ab,die pflegerin kam mit meinem ex meine tocher hat im vorfeld schon gesagt kommt die blöde Frau wieder da sagte leider ja meine maus.Naja wir sind dann an die haustür wo meine tochter auf dem Arm hatte sie wollte gar nicht runter,die pflegerin hat 10 minuten lang geredet bis meine tochter aus zwang dann mit gegagne ist. Da mein Ex auch immer bei meiner großen Tochetr sachensagt die nicht stimmen bin ich zum jugendamt und habe gesagt was seit unser Scheidung alles mit ihm durchmache.Der Mitarbeiter war völlig entsetzt. Auch darüber das mein Ex Mann meine große Tochter zu Fussball Spielen fahren soll laut gericht,könne er das ja auch obwohl er keinen Führerschein hat.Diesen hat er durch einen LKW UNfall verloren Fahrt unter DRogen,Fahrerflucht er hatte eine Verkehrsinsel umgefahren... Hat mich in unserer Ehe geschalgen,und unterstellt einen sachen die nicht stimmen zBsp:würde ich ja meine Kinder schlagen,er sagt zu meiner tochter mama ist scheise,mama ist eine potsau,ich könnte meine große tochter ja auch mal vergessen wen was mit der kleinen mache,würde meine kinder abends wenn sie im bett liegen und schlafen allein lassen und nochmal weggehen,.Bei meiner großen Tochter war es auch schon soweit das sie eine woche lang nicht zur schule wollte nach einem Papa we weil er sie so bearebiete und soviel schlechtes von Mama erzählt hat.Er zahlt auch keinen unterhalt und geht auch nicht arbeiten.Was kann man noch machen damit ich meine Kinder schützen kann vor ihm.?????? Wie soll ich mit der Pflegerin verfahren????Wie wird das schreibenm von Jugendamt vor Gericht bewertet und wieviel Gewicht wird es bei der Verhandlung haben.?????

von ZweiEngel am 19.04.2015, 10:55



Antwort auf: Umgangspflegschaft

Hallo, habe diesen langen Text nur überflogen. Da Sie einen RA haben, darf ich rechtl. nichts sagen. Nach meiner Meinung ist Ihre Einstellung falsch. Sie hätten gerne, dass Ihr Freund ersatzlos an die Stelle des Vaters tritt und dieser im Nirvana verschwindet. Das klappt nicht. Er ist der KV u um so mehr Sie sich mit der Situation abfinden, um so besser wird es klappen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2015



Antwort auf: Umgangspflegschaft

ERgänzung Meine kleine Tochter 4 Jahre ist erst nach der Scheidung geboren und kennt meinen EX Mann somit gar nicht. Mit meinen Freund bin jetzt 4 Jahre zusammen und meine Tochter sieht ihm als Papa an!!!!!!!!!!!!!!!!

von ZweiEngel am 19.04.2015, 10:58



Antwort auf: Umgangspflegschaft

Egal wieviel ? und ! Du verwendest, er ist und bleibt der Vater... Auch wenn sie den aktuellen Partner als Vater ansieht, bleibt das Recht des leiblichen bestehen. Du musst alle Vorwürfe belegen können! Bloße Schilderungen helfen nicht. Auch musst du deine Tochter im Umgang zum leibl Vater bestärken und nicht dagegenreden. Das würde schwere Folgen für dich haben! Er ist der Vater und er hat so viel Rechte an deiner Tochter, wie du! Das Schreiben vom Jugendamt hat eine große Gewichtung. Lg

von Colien07022004 am 19.04.2015, 12:26



Antwort auf: Umgangspflegschaft

Das Kind merkt doch wie Du Dich dagegen wehrst. Sorry, aber alleine der Satz " leider ! kommt die Umgangspflegerin" geht gar nicht und manipuliert das Kind. Mein Rat : Such Dir Hilfe damit selbst klarzukommen und zu lernen dass es nun so ist !

von Sternenschnuppe am 19.04.2015, 14:02



Antwort auf: Umgangspflegschaft

du bist bereits anwaltlich vertreten, dann darf frau bader nicht antworten. zahlst du den anwalt selbst? wenn ja, wechsle, wenn nein, mach es und such dir einen anderen!

Mitglied inaktiv - 19.04.2015, 19:54