Frage: Umgang beim Jugendamt geregelt

Hallo Frau Bader, Mein expartner und ich haben vor kurzem den umgang von unserer gemeinsamen Tochter übers jugendamt regeln lassen. Wir haben das gemeinsame sorgerecht. Zuvor hatte der kv unsere Maus immer alle 14 Tage am Wochenende von Freitag bis Sonntag. Das war ihm zuwenig, er wollte das wechselmodell ich nicht. Nun führen wir einen erweiterten umgang. 2 Tage mehr. Der Vater sagte beim Jugendamt das er sich in der Zeit in unserer Stadt aufhält und es mit der Arbeit vereinbar sei sprich er frei hat. Nun ist es aber so das er sich nicht in der Stadt aufhält und arbeiten geht und das kind fremdbetreut wird. Er ist 200 km entfernt mit unserer Tochter. Auf fragen wo er denn ist mit unserem kind reagiert er nicht. Kann er das einfach so machen? Abgesprochen war ja eigentlich was anderes und er wollte seine Tochter öfter sehen was ja dadurch das er arbeiten geht ja nicht der Fall ist. Er wollte den umgang ja auch nicht mehr am Wochenende sondern unter Woche. Ich befinde mich noch in elternzeit und könnte unsere Tochter betreuen. Vielen Dank

von Mami2017io am 17.04.2017, 14:58



Antwort auf: Umgang beim Jugendamt geregelt

Hallo, wenden sie sich wieder an das JA o lassen Sie es gerichtlich klàren Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.04.2017



Antwort auf: Umgang beim Jugendamt geregelt

Es ist ärgerlich dass er sich nicht daran hält, rechtlich jedoch ohne irgendwelche Konsequenzen. Ich gehe davon aus, dass Du ihn auch nicht zuerst anrufst und fragst ob er die Tochter nehmen möchte, wenn Du was vorhast und eine Dir vertraute Person auf sie aufpasst ? Ihn um Erlaubnis fragst wenn Du eine Freundin übers Wochenende besuchen willst die 300km weit weg wohnt ? Er darf das, genau wie Du alleine entscheiden in seiner Zeit. Im Übrigen auch unabhängig vom Sorgerrecht.

von Sternenschnuppe am 17.04.2017, 23:19



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