Hallo Frau Bader, Meine EZ endet diesen Monat, ich war dann insgesamt 11 Monate mit meinem im August 2015 geborenen Kind in Elternzeit. Der Vater des Kindes nimmt im Anschluss auch noch 3 Monate EZ. Es gibt ja die Möglichkeit der Übertragung der EZ zur Anwendung zwischen LJ 3 und LJ 8? Könnte ich hierfür 24 Monate beantragen oder maximal 22 Monate? Wann muss dies spätestens beim AG beantragt werden? Schon jetzt pro forma ohne genaue Daten und dann 13 Wochen vor aktuellem Beginn? Kann der AG ablehnen? Müsste man jetzt schon den Wunsch nach TZ in der EZ äußern oder kann dies im Nachgang geschehen (13 Wochen-Frist?)? Änderungen wären dann immer noch möglich, sofern der AG zustimmt? Ich weiss noch nicht so recht, wo die Reise hingehen soll und möchte mir gern - im gesetzlichen Rahmen - alle Optionen offen halten. Vielen Dank.
von SusiQ am 24.07.2016, 10:04