Hallo Frau Bader, unser Sohn ist im Nov. 2014 geboren. Ich möchte die Übertragung des 3. Jahres der Elternzeit auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag beantragen. Wahrscheinlich wird mein Arbeitgeber dem (schriftlich) zustimmen. Wie ist es, wenn ich das dritte Jahr dann tatsächlich beantrage: Muss der Arbeitgeber die Elternzeit dann genehmigen oder kann er trotz der grundsätzlichen Zustimmung zur Übertragung die konkrete Inanspruchnahme der Elternzeit später noch ablehnen oder einen anderen Zeitpunkt als den beantragten verlangen? Danke und viele Grüße!
von Studentenblume am 29.05.2016, 15:17