Hallo, ich habe in den 4 Partnerschaftsmonaten Überstunden gemacht, (Vertrag über 25 Wochenstunden, manchmal habe ich aber bis zu 30 gearbeitet). Lt. Betriebsvereinbarung würden diese im Januar als Einmalzahlung mit einem Zuschlag ausbezahlt, sofern ich die Stunden nicht bis Weihnachten freinehme. Ist diese Auszahlung hinsichtlich meines noch laufenden Elterngeldbezugs ok? Ich habe gehört, dass das auf jeden Fall ein Problem wäre, da man zusätzliches Einkommen sozusagen am Elterngeld vorbei erwirtschaftet? Danke für die Info! Vg Sunny
von Sunny1412 am 25.10.2016, 10:44