Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde am 4.8.2016 geboren. Ich erhalte 12 Monate Basiselterngeld- also bis 4.8.2017. Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.7.2017 aus. Ich habe beim AG bis zum 31.7.2017 Elternzeit eingereicht. Nun wird mein Arbeitsverhältnis beim gleichen AG weiterlaufen- jedoch werde ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Beginn ist dann der 1.8.2017. Nun erhalte ich ja vom 1.8.17-4.8.17 Elterngeld, obwohl ich dann schon wieder arbeiten werde. Muss ich zwangsläufig nochmal Elternzeit für die 4 Tage beantragen oder reicht es aus, den früheren Wiedereinstieg im Nachhinein der Elterngeldstelle mitzuteilen, wobei ich dann nur die 4 Tage zuviel bezahltes Elterngeld zurückzahle? Vorab vielen Dank für Ihre Mühe! Freundiche Grüße
von CharleenBrown am 21.02.2017, 18:19