Liebe Frau Bader, ich bin getrennt vom Vater meines Sohnes, es ist 2 Jahre alt. Ich bin die Hauptbezugsperson und habe auch das alleinige Sorgerecht, da der Vater sich in unserer Beziehung so gut wie gar nicht für seinen Sohn interessiert hat. Seit unserer Trennung kümmert er sich jedoch sehr gut, was ich ich auch sehr fördere und mich sehr freut. Er möchte seinen Sohn germe jedes zweite Wochenende komplett haben. Was ich eig auch gut finde, nur leider ist unser Sohn was übernachten woanders angeht sehr schwierig. Er schläft auch nicht bei seiner Oma, er fängt immer an zu weinen und will zu mir nach Hause. Dennoch habe ich eingewilligt es jedes zweite We zu versuchen und zur Einführung erstmal eine Übernachtung. Es klappt leider überhaupt nicht gut. Er weint abends bei seinem Papa das er zu mir will und schläft dann irgendwann unter Tränen ein, der Papa will aber nicht das ich ihn abhole. Am nächsten Morgen muss er ihn jedoch direkt nach dem Frühstück nach Hause bringen, da er immer noch zu mir will. Wenn er dann Zuhause ist reagiert er sauer auf mich, er haut mich, ich darf ihn nicht anfassen und er weint erstmal nur. So war das bis jetzt bei jedem Versuch. Der Vater sagt es ist normal und würde sich geben. Ich finde das ganz und gar nicht normal, für mich ist das ein Zeichen der Überforderung und das er noch nicht so weit ist. Denn es ist nur bei der Übernachtung so. Wenn der Papa ihn besucht oder zu einem Ausflug abholt und abends wieder bringt klappt es ohne Probleme. Ich habe daher dem Vater jetzt mitgeteilt, dass ich mit dem Übernachten eine Pause machen will von ein paar Wochen um Ruhe reinzubringen und wir es dann nochmal versuchen. Auch habe ich ihm vorgeschlagen eine Beratung beim Jugendamt oder Pro Familia zusammen wahrzunehmen, da er ja immer meint ich will nur einfach die Übernachtung unterbinden, weil ich es einfach nicht will. Er reagierte auf meinen Vorschlag jetzt so das er das gemeinsame Sorgerecht beantragen will, damit er seinen Sohn trotzdem zur Übernachtung holen kann wie es ihm passt. Mir geht es aber gar nicht um das Sorgerecht, das kann er gern auch haben, mir geht es um das Wohl für unseren Sohn. Deshalb meine Frage jetzt, wenn er das Sorgerecht jetzt beantragt und bekommt kann er unseren Sohn dann einfach zum Übernachtem holen obwohl er das noch nicht will? Habe ich dann gar kein Mitspracherecht mehr? Ab wann müssen denn Übernachtungen generell sein? Mir geht es wirklich nicht darum irgendetwas zu unterbinden, ich würde mich ja freuen wenn es klappt, ich merke nur der Kleine ist noch nicht so weit. Liebe Grüße und vielen Dank!!!
von OliviaÖl am 31.01.2016, 15:21