Frage: Übernachtung beim Papa

Liebe Frau Bader, ich bin getrennt vom Vater meines Sohnes, es ist 2 Jahre alt. Ich bin die Hauptbezugsperson und habe auch das alleinige Sorgerecht, da der Vater sich in unserer Beziehung so gut wie gar nicht für seinen Sohn interessiert hat. Seit unserer Trennung kümmert er sich jedoch sehr gut, was ich ich auch sehr fördere und mich sehr freut. Er möchte seinen Sohn germe jedes zweite Wochenende komplett haben. Was ich eig auch gut finde, nur leider ist unser Sohn was übernachten woanders angeht sehr schwierig. Er schläft auch nicht bei seiner Oma, er fängt immer an zu weinen und will zu mir nach Hause. Dennoch habe ich eingewilligt es jedes zweite We zu versuchen und zur Einführung erstmal eine Übernachtung. Es klappt leider überhaupt nicht gut. Er weint abends bei seinem Papa das er zu mir will und schläft dann irgendwann unter Tränen ein, der Papa will aber nicht das ich ihn abhole. Am nächsten Morgen muss er ihn jedoch direkt nach dem Frühstück nach Hause bringen, da er immer noch zu mir will. Wenn er dann Zuhause ist reagiert er sauer auf mich, er haut mich, ich darf ihn nicht anfassen und er weint erstmal nur. So war das bis jetzt bei jedem Versuch. Der Vater sagt es ist normal und würde sich geben. Ich finde das ganz und gar nicht normal, für mich ist das ein Zeichen der Überforderung und das er noch nicht so weit ist. Denn es ist nur bei der Übernachtung so. Wenn der Papa ihn besucht oder zu einem Ausflug abholt und abends wieder bringt klappt es ohne Probleme. Ich habe daher dem Vater jetzt mitgeteilt, dass ich mit dem Übernachten eine Pause machen will von ein paar Wochen um Ruhe reinzubringen und wir es dann nochmal versuchen. Auch habe ich ihm vorgeschlagen eine Beratung beim Jugendamt oder Pro Familia zusammen wahrzunehmen, da er ja immer meint ich will nur einfach die Übernachtung unterbinden, weil ich es einfach nicht will. Er reagierte auf meinen Vorschlag jetzt so das er das gemeinsame Sorgerecht beantragen will, damit er seinen Sohn trotzdem zur Übernachtung holen kann wie es ihm passt. Mir geht es aber gar nicht um das Sorgerecht, das kann er gern auch haben, mir geht es um das Wohl für unseren Sohn. Deshalb meine Frage jetzt, wenn er das Sorgerecht jetzt beantragt und bekommt kann er unseren Sohn dann einfach zum Übernachtem holen obwohl er das noch nicht will? Habe ich dann gar kein Mitspracherecht mehr? Ab wann müssen denn Übernachtungen generell sein? Mir geht es wirklich nicht darum irgendetwas zu unterbinden, ich würde mich ja freuen wenn es klappt, ich merke nur der Kleine ist noch nicht so weit. Liebe Grüße und vielen Dank!!!

von OliviaÖl am 31.01.2016, 15:21



Antwort auf: Übernachtung beim Papa

Hallo, bitte kurz u allgemein fragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2016



Antwort auf: Übernachtung beim Papa

Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Umgangsrecht ist was anderes und steht eigenständig zu unabhängig von den Sorgerechtsdingen. Dem Sorgerecht kannst Du auch einfach zustimmen und dies gemeinsam mit ihm beim Jugendamt erklären. Er würde es eh bekommen und so zeigst Du sehr deutlich auch vor dem Amt, dass Du eben nicht gegen ihn arbeitest, sondern im Interesse des Kindes. Zum Übernachtungsproblem würde ich was anderes versuchen, sofern Du Dir das vorstellen kannst. Er verbringt ja gerne Zeit mit dem Papa, vielleicht ist dann die Einschlafumgebung das Problem? Wenn Du es Dir vorstellen kannst, dann lass ihn doch mal bei Dir sein, inklusive ins Bett bringen. Vielleicht gehst Du mal aus, oder Elternabend oder oder. So dass der Kleine in für ihn sichererer Umgebung das mit dem Papa übt ? Entspannteres Vorlesen etc. Es kurzfristig mit den Übernachtungen bei ihm zu stoppen um etwas Abstand zu bekommen ist denke ich eine gute Lösung. Rein rechtlich kann er natürlich klagen, was dann dabei rauskommt kann keiner sagen mit den Übernachtungen. Zielführender und schneller ist es aber wohl, wenn ihr beide Zugeständnisse macht. Er es kurzfristig zu akzeptieren und Du indem Du überlegst ihm bei Dir die Chance zu geben die Schlafsituation zu üben. Dann ist es später nur ein Wechsel des Ortes.

von Sternenschnuppe am 31.01.2016, 17:50



Antwort auf: Übernachtung beim Papa

Frau Bader, das ist ja wohl mal ne Antwort, die man sich besser verkniffen hätte. Nicht böse gemeint,aber... Also, die wichtigen, allgemeinen Fragen dieser Mutter konnte man doch erkennen. Wie soll das Übernachtungsproblem gelöst werden? Kannder KV jederzeit das Kind zur Übernachtung holen mit gemeinsamen Sorgerecht? Mehr wollte sie doch nicht wissen? LG

von TinaIdaAlex am 12.04.2016, 14:36



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