Hi ich arbeite als Teilzeit Kraft in einem Lebensmittel laden. Gehen aber nebenbei noch in 2 Haushalten putzen. Wenn ich in meiner Hauptstelle ins Beschäftigungsverbot. Weil ich Nicht mehr an der Kasse so lange Sitzen kann.
Darf ich trotz Beschäftigungsverbot weiter putzen gehen? Und das Geld da noch verdienen?
Ach übrigens noch bin ich nicht schwanger aber hoffe mal bald. Will mich halt schon vorher um so fragen kümmern. Danke schon mal.
Würde mich über eine Antwort freuen, vielen dank im voraus
von
bianka26
am 26.04.2015, 21:47
Antwort auf:
trotz beschäftigungsverbot in einem minijob weiter arbeiten
Hallo,
ich denke nicht, dass Sie nicht an der Kasse sitzen dürfen.
Eher ist das Putzen ein problem - hoffenw ir mal, dass es offizielle Stellen sind, sonst regelt das gesetz hier nichts, auch keinen Ersatz
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.04.2015
Antwort auf:
trotz beschäftigungsverbot in einem minijob weiter arbeiten
wie kommst du darauf, bei deiner angegeben Tätigkeit ein beschäftigungsverbot zu bekommen?
wärst du in der pflege tätig oder ähnliches... verständlich, aber so :-/
von
mia89
am 27.04.2015, 15:29
Antwort auf:
trotz beschäftigungsverbot in einem minijob weiter arbeiten
Kasse sitzen ist sicherlich kein Grund für ein Beschäftigungsverbot. Einzelhandel gehört - entgegen weitläufiger Meinung, nicht zur stehender, sondern stehend-gehender Tätigkeit. Und damit greift sowas wie "Fließband-Arbeit" usw nicht. Und bei Teilzeit ist es zudem noch fraglicher - je nach Stundenanzahl. Solange der Chef da die Pausenzeiten einhält, wird er wohl auf der besseren seite sein.
Mitglied inaktiv - 28.04.2015, 18:51