Hallo. Ich bin Tierarzthelferin und mit dem Tierarzt alleine in der Praxis. Ich plane nächstes Jahr schwanger zu werden. Vorab eine wichtige Frage: da mein Chef mir keinen sicheren Arbeitsplatz (Büro/ Anmeldung) als Schwangere bieten kann, bekomme ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Da ich Teilzeit in meiner eigenen Praxis arbeite als Tierphysiotherapeutin, stellt sich mir die Frage: darf ich in meiner Praxis trotzdem weiterhin arbeiten da dort ja keine Infektionsgefahr besteht oder ist mir auch das untersagt?
Was ist da rechtlich möglich damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt?
von
TFA
am 21.11.2016, 13:49
Antwort auf:
Trotz BV Nebengewerbe weiterführen?
Hallo,
das entscheidet das Gewerbeaufsichtsamt - ich kann bei der Gefährdung keinen Unterschied erkennen (wobei ich nicht weiß, was Tiere für ansteckende Krankheit für Menschen haben können).
Ich als AG wäre not amused.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2016
Antwort auf:
Trotz BV Nebengewerbe weiterführen?
1. Der Tierarzt (AG) muss auf jeden Fall alle Möglichkeiten ausschöpfen, dich auf einem unschädlichen Ersatzarbeitsplatz einzusetzen. Bürotätigkeiten zum Beispiel. Auch wenn dabei nur eine anteilige Weiterbeschäftigung resultiert.
2. Deine eigene Praxis hat eigentlich doch ähnliche Gefährdungen wie die Tierarztpraxis. Verletzungsgefahr durch Bisse, Kratzer .... Wenn du selbständig in deiner Praxis arbeitest, bist du für dich selber verantwortlich wenn etwas passiert. So gesehen darfst du auf eigene Verantwortung dort weiterarbeiten, rechtlich gesehen. Moralisch gesehen halte ich es für fragwürdig. Als angestellte Tierphysiotherapeutin würdest du sehr wahrscheinlich eine Freistellung erhalten bzw. verlangen.
Mitglied inaktiv - 21.11.2016, 14:41