Guten Tag,
mein Ehemann hat mir gestern eröffnet, dass er uns verlassen möchte. Seine Freiheit ist ihm wichtiger.
Nach einer schlaflosen Nacht und der ersten Fassungslosigkeit stellen sich für mich natürlich die wichtigsten Fragen zu unserer Existenz.
Wir waren 1,5 Jahre verheiratet, unsere Tochter ist 1 Jahr und 4 Monate.
Ich bin noch bis April in Elternzeit (hatte 2 Jahre beantragt).
Ich werde mich zwar noch um einen Anwalt kümmern, wüsste nun aber doch gerne grob wie es aussieht.
Er verdient ca. 1900,- netto, ich habe außer dem Kindergeld kein Einkommen.
- den Unterhalt für meine Tochter habe ich der DD Tabelle entnommen, etwa 350,-
- steht mir in der Elternzeit auch Unterhalt zu? Wenn ja, wie viel ungefähr?
- wer zahlt die Versicherungen für unsere Tochter? Es gibt eine Altersvorsorge und eine Unfallversicherung (zusammen 50,-) die auf sie abgeschlossen sind. Geht das vom Unterhalt weg oder zahlt er es extra?
- wenn wir uns nicht gleich scheiden lassen, was passiert wenn er "in seinem neuen Leben" Schulden o.ä. macht? Bin ich dafür mit haftbar?
Und wissen Sie, ob solche Familienangelegenheiten immer von der normalen Rechtschutzversicherung übernommen werden? Erbangelegenheiten z.B. werden ja nicht übernommen...
Besten Dank im Voraus.
von
Marinaelena
am 08.07.2016, 17:05
Antwort auf:
Trennung - was steht Kind und mir zu?
Hallo,
Einzelberatung ist hier nicht zulässig - wenden Sie sich an einen Kollegen vor Ort.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.07.2016
Antwort auf:
Trennung - was steht Kind und mir zu?
Hallo
Familiensachen werden leider auch nicht übernommen.
Er kann noch ein wenig beim Netto abziehen, Werbungskosten und wenn vorhanden gemeinsame Kredite.
Den Unterhalt für das Kind wird er voll zahlen können, für Dich müsste er auch Betreuungsunterhalt zahlen, wenn noch was über ist.
Für den Kindesunterhalt ist der Selbstbehalt für ihn 1080€, für Betreuungsunterhalt ist er höher, ich meine 1200€.
Würde bedeutet wenn er 350€ Kindesunterhalt zahlt, und wir mal von 1800€ bereinigtem Netto ausgehen noch etwa ! 250€ für Dich über wären.
Hier bei uns müsstest Du dann zusehen Kinderbetreuung zu bekommen um zumindest Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu können.
Deine Situation ist auch eine der wenigen Ausnahmen wo Du die Elternzeit vorzeitig ganz beenden könntest.
Solange würden H4 oder Wohngeld greifen.
Schulden die neu gemacht werden sind sein Ding, da hast Du nichts mit zu tun.
Den Unterhalt für das Kind würde das Jugendamt umsonst berechnen und eintreiben.
Den für Dich ein Anwalt.
von
Sternenschnuppe
am 08.07.2016, 17:16
Antwort auf:
Trennung - was steht Kind und mir zu?
Danke für diese ersten Infos. Ich wollte nächste Woche mit meinem AG telefonieren und genau das fragen, ob ich wieder früher kommen könnte wenn ich die Kleine untergebracht bekomme.
Allerdings wird das mit der Kinderbetreuung ein echtes Problem, da meine Eltern und Geschwister selbst voll berufstätig sind und ich von heute auf morgen wohl keinen KiTa Platz bekomme. Vielleicht bei einer Tagesmutter. Eine Eingewöhnung muss man ja auch noch mitrechnen, bis dahin wird's dann wohl eh schon Jahresende sein...
von
Marinaelena
am 08.07.2016, 18:07
Antwort auf:
Trennung - was steht Kind und mir zu?
Ja, das kann sein, ist ja schon Juli.
Es steht so im Elternzeitgesetz, dass es ein Sondergrund ist die Elternzeit zu beenden wenn die wirtschaftliche Existenz bedroht ist.
Das wäre ja so bei Dir.
Je nach Region und Gemeinde helfen Jugendamt oder Rathaus bei der Suche einer Tagesmutter. Leider ist das überall anders. Einige haben im PC greifbar wo freie Plätze sind, anderswo muss man alles abtelefonieren.
H4 würde auf jeden Fall vorerst greifen, aber sie schauen halt wie sie Dich als Kunden wieder loswerden. So soll es ja auch sein, wenn es andere Wege gibt.
Will sagen : Es gibt immer einen Weg.
Und vorerst kann sich Dein Noch- Mann ja auch nicht entziehen aus den Kosten.
Miete etc. das muss ja auch alles geklärt werden.
Viel Kraft für die nächsten Tage / Wochen
von
Sternenschnuppe
am 08.07.2016, 18:17
Antwort auf:
Trennung - was steht Kind und mir zu?
Wenn man keinen Ehevertrag mit Gütergemeinschaft hat und im normalen gesetzlichen Güterstand lebt (geheiratet ohne alles :-)) sind die Schulden und das Vermögen immer alleiniges Vermögen bzw. Schulden.
Macht er Schulden sind es also auch zukünftig seine, damit hast Du nichts zutun. Hat er Schulden innerhalb der Ehe gemacht, sind es auch seine. (Ausnahme ihr seid zusammen Verbindlichkeiten eingegangen.)
Mitglied inaktiv - 08.07.2016, 20:58
Antwort auf:
Trennung - was steht Kind und mir zu?
Mir ist keine Versicherungsgesellschaft bekannt, die all inclusive bei Scheidung in der Rechtsschutz anbietet.
Bei uns ist ein Beratungsgespräch und pro Nase 1.000,00€ inbegriffen.
Da hilft nur ein Blick in den Vertrag.
Mitglied inaktiv - 08.07.2016, 21:01