Frage: "Titel" entfällt nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich an Sie, weil ich nicht weiß, wie ich weiter vorgehen soll/kann: Hier zu meiner Situation: ich habe sieben Jahre als Chefarztsekräterin im Krankenhaus gearbeitet, bevor ich für 2 1/2 Jahre in Elternzeit gegangen bin (es wurde zu diesem Zeitpunkt nicht festgelegt, wann ich wieder zu arbeiten beginne). Zu dieser Zeit gab es zwei Chefarztsekräterinnen, da zwei Chefärzte in der Abteilung. Im Januar diesen Jahres wurde eine CA-Sekretärin fristlos entlassen und ich sollte mit 40% wieder einsteigen. Ich musste die Elternzeit kurzfristig um vier Monate verlängern und bin seit Juni wieder im Dienst, weiter als CA-Sekretärin wie mir zugesagt wurde. Nach ca einem Monat habe ich durch Zufall rausgefunden, dass meine Stellenbeschreibung nicht mehr die einer CA-Sekretärin ist, sondern "normale" Sekretärin. Die Antwort der Personalabteilung auf meinen Einwand, dass es so nicht vereinbart war, war diese: "Gehalt bleibt, Titel entfällt. Es gäbe in unserer Abteilung, wie in allen anderen Abteilungen im Haus, nur eine CA-Sekretärin." Über diese Aussage bin ich zutiefst geschockt, da mir diese Tatsache von vornherein verschwiegen wurde und ich somit keine Wahl hatte, ob ich unter diesen Umständen zurück in die Abteilung kommen möchte, oder mich anderweitig umsehe. Bzw. wenn ich wieder 100% arbeiten kann, wie verhält es sich dann weiter mit meiner Stellenbeschreibung? Ich kann mich mit dieser Aussage nicht arrangieren, da ich für diesen Sinneswandel keine aussagekräftige Antwort bekommen habe. Wie sehen Sie die Situation? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung. Mama von Bübchen

von Bübchen am 02.09.2015, 00:16



Antwort auf: "Titel" entfällt nach Elternzeit

Hallo, sry, ich versteh Ihr Problem nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.09.2015



Antwort auf: "Titel" entfällt nach Elternzeit

RUB. Du hast den alten Job, Du verdienst nicht weniger. Was genau ist das Problem ? Dir stünde rechtlich gesehen bei Teilzeit nicht Deine alte Stelle zu wenn nicht realisierbar. Sie dürfen Dich nur nicht schlechter bezahlen.

von Sternenschnuppe am 02.09.2015, 08:42



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