Frage: Titel Arbeitsgericht einfordern

Sehr geehrte Frau Bader, wie würde man in folgendem Fall vorgehen? Beispiel: Seit ca 15 Jahren besteht ein Titel (z.B. Lohn) gegen einen früheren Arbeitgeber, das damals nicht ausgezahlt werden konnte (z.B. wegen weiterer Schuldner). Inzwischen hat der Schuldner wieder ein Gewerbe o.ae. gegründet, es ist jedoch nichts über die finanzielle Situation bekannt (aktueller Grundbucheintrag,Liquiditaet oder ggf andere Schulden beglichen?) Wie waere das weitere Vorgehen, um evtl. doch noch etwas von diesem Lohn zu erhalten? Verbraucherzentrale? Anwalt? Wie könnte man in Erfahrung bringen, ob der Schuldner zahlungsfaehig ist? Sind in einem solchen Fall ansonsten Vergleiche möglch? Vielen, vielen Dank im voraus, viele Grüße alma

von alma06 am 01.12.2016, 14:31



Antwort auf: Titel Arbeitsgericht einfordern

Hallo, zuerst einmal würde ich in den Titel schauen, gegen wen genau denn nun der Titel geht. Wenn es gegen eine Firma geht, die nicht mehr besteht, weil sie insolvent ist, sieht das schlecht aus. Zum Beispiel eine GmbH. Wenn es aber gegen eine Person ist, würde ich mich an das zuständige Amtsgericht wenden und dort klären, wenn der zuständige Gerichtsvollzieher ist. Gerichtsvollzieher kennen normalerweise ihre „Pappenheimer“. Der kann dann auch den Antrag aufnehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2016



Antwort auf: Titel Arbeitsgericht einfordern

Ich würde mit fdem Titel zu dem für den Schuldner zuständigen Gerichtsvollzieher gehen und um Vollstreckung bitten. Kostet Dich im ersten schritt nicvhts, außer er soll "tiefer graben" z. B. bei Behörden gebührenpflichtige Anfragen starten o. ä. Aber das wird Dir der zuständige Gerichtsvollzieher erklären. da brauchst Du keinen Anwalt dafür, aber die Originalurkunde von damals. Gruss D

von desireekk am 01.12.2016, 14:54



Antwort auf: Titel Arbeitsgericht einfordern

Das ist aber absolut falsch. Sobald ein Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung an den Gerichtsvollzieher gestellt wird, löst das Gebühren nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz aus. Erstmal würde ich klären. ob der Titel gegen den Arbeitsgeber in Person ist oder ob er gegen dessen ehemalige Firma lautet. Davon hängt ab, ob was vollstreckt werden könnte.

Mitglied inaktiv - 01.12.2016, 16:12



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