Guten Tag, leider konnte ich über die Suchfunktion keine passende Anfrage finden. Darum hier mein Anliegen: Im Zuge der Beantragung meiner geplanten Elternzeit bei meinem Arbeitgeber hat sich für mich eine Frage ergeben und ich hoffe Sie können mir diese beantworten und in dieser Sache Klarheit schaffen. Ich beabsichtige zwei Partnermonate zu nehmen und diese auf den 2. und 10. Lebensmonat des Kindes zu splitten. Im 1. Monat würde ich gerne Teilzeit arbeiten. Das BEEG sieht hier ja vor, dass 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Bezugsmonats nicht überschritten werden dürfen. Wäre auf dieser Grundlage auch folgende Aufteilung möglich und falls nicht, warum? 1. Woche 40h 2. Woche 0h 3. Woche 0h 4. Woche 0h -> Durchschnittliche Wochenarbeitszeit 10h Danke und mit freundlichen Grüßen.
Mitglied inaktiv - 17.07.2014, 14:00