Hallo Frau Bader,
mein Arbeitgeber akzeptiert eine Teilzeitarbeit nach meiner Elternzeit, allerdings nur wenn ich von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr von Mo bis Fr arbeite, statt wie von mir vorgeschlagen von Mo bis Fr von 12:00 bis 16:00 Uhr.
Kann er mir deswegen eine berechtigte Ablehnung senden, wie er behauptet, falls ich den Antrag nicht korrigiere ? Er argumentiert damit, dass er mich auf jeden Fall bis 17:00 Uhr braucht, aufgrund der spanischen Fremdsprachenkenntnisse.
Die Voraussetzungen für ein Antrag auf Teilzeit liegen vor.
Danke sehr für eine prompte Info,
Eine verzweifelte Mutter in Elternzeit
K.
von
KarinLaaser
am 05.08.2014, 23:55
Antwort auf:
Teilzeitarbeiten nach der Elternzeit, so wie der Arbeitgeber vorsagt
Hallo,
man hat keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Wenn er es betrieblich begründen kann, darf er Ihre Zeiten ablehnen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.08.2014
Antwort auf:
Teilzeitarbeiten nach der Elternzeit, so wie der Arbeitgeber vorsagt
Welche Arbeitszeiten stehen denn in Deinem Vertrag ?
Das zählt.
Musste auch kündigen weil ich am Nachmittag und Abend arbeiten sollte.
Selbst mit Betriebsrat konnte ich daran nix ändern.
von
Sternenschnuppe
am 06.08.2014, 08:16
Antwort auf:
Teilzeitarbeiten nach der Elternzeit, so wie der Arbeitgeber vorsagt
Wie begründet er denn betrieblich, dass man ne Stunde länger bleiben muss, weil man spanisch kann?
Können die anderen Spanisch-Sprechenden nicht vor dieser Uhrzeit mit dir kommunizieren?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.08.2014, 10:31