Liebe Frau Bader, nach der Geburt meiner ersten Tochter (31.01.2014) und einem Jahr zuhause, arbeite ich nun seit ihrem 1. Geburtstag für 20 Stunden die Woche. Zuvor habe ich 40 Stunden wöchentlich gearbeitet und möchte dies auch nächstes Jahr eigentlich wieder machen. Derzeitig befinde ich mich noch offiziell in Elternzeit. Wenn ich jetzt schwanger wäre, so würde dieses vorübergehende, viel geringere, Gehalt als Berechnungsgrundlage für das kommende Elterngeld genommen werden, wenn ich das richtig recherchiert habe. Oder gibt es eine Chance, das eigentliche volle Gehalt zur Berechnung zu stellen? Ich freue mich schon auf Ihr Feedback. Liebe Grüße KH
von Fiona1980 am 09.04.2015, 21:49