Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Nach der Geburt meines Sohnes reichte ich fristgerecht meinen Anspruch auf Elternzeit für zwei Jahre ein mit dem Zusatz, dem Unternehmen (unter 15 Mitarbeiter) nach einem Jahr für 25Stunden/Woche zur Verfügung zu stehen. Mein AG bestätigte mir die Elternzeit für ein Jahr und die TZ unter Vorbehalt. Nun möchte ich doch 1,5 Jahre in Vollzeit zu Hause bleiben und frage mich, ob die vereinbarte TZ bindend ist, wenn volle zwei Jahre Elternzeit eingereicht wurden? Ich danke Ihnen für Ihre Mühen. Mel
von Mel_Loki am 11.01.2017, 11:42