Frage: teilzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gerade-mal wieder-sehr panisch: Ich steh in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis(das ist natürlich das wichtigste!). Meine EZ endet am 31.12.2014, danach gehe ich befristet bis zum 31.12.2015 wieder auf einer 80% Stelle arbeiten, danach gilt wieder die 100% Stelle, sollte ich nicht weiter eine Teilzeitstelle beantragen. (Zu der Befristung wird allen Mitarbeitern geraten, damit die eigentliche Vollzeitstelle nicht weg ist). mein Problem und meine Ängste sind jetzt aber folgendes: Ich hatte vorher schon 2 mal jeweils für 1 Jahr befristet diese 80% Stelle , da ich ein Fernstudium begonnen hatte. Vom 31.5.2012-31.5.2013 vom 31.5.2013-31.5.2014. Am 1.5.2013 bin ich dann aber ins Beschäftigungsverbot gegangen, wg der überrasschenden SS. (Geburt war 19.11.2013) Somit habe ich ja jetzt ein drittes mal eine Befristung für Teilzeit eingereicht. Kann der AG nach deren Ablauf von mir fordern wieder auf Vollzeit zugehen oder auf eine Teilzeitarbeit festzulegen? Ich habe nur Angst, dass ich dann wieder VZ arbeiten muss, wg der Betreuung meiner Tochter, bin AE. Es wäre nur gut, jetzt schon mal Bescheid zu wissen, damit man sich rechtzeitig über Alternativen Gedanken machen kann. Ich hoffe,Sie sind aus dem Wirrwarr schlau geworden. sonst fragen sie einfach nach. mfg K.

von Kati 783 am 01.09.2014, 15:56



Antwort auf: teilzeit

Hallo, die wichtigste Frage ist, warum der Vertrag befristet ist und ob ein sachlicher Grund vorliegt. Eigentlich ist es doch schön, wenn sie einen festen Vertrag bekommen, die Arbeitszeiten können Sie ja auf 80 % festhalten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.09.2014



Antwort auf: teilzeit

Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du deinen Elternzeitansprcubh bisher nicht ausgeschöpft. Du weißt das du Anspruich bis zum 3ten geburtstag hast? Auch dann wenn Du Teilzeit arbeitest? Du darfst halt nur nicht mehr als30 Std die Woche arbeiten, müßtest halt schauen ob das mit 80% hinkommt. Frage wäre also, warum hast du dann nicht gleich Teilzeit in Elternzeit gemeldet? Ich würde einfach mal entsprechend das nachreichen, mit Glück stimmt der AG zu. Dann müsstets du dir wegen Vollzeit frühstens ab dem 3ten Geburtstag wieder Sorgen machen. Solange müsste dir der Vollzeitjob dann auch entsprechend gesichert werden. Allerdings kann er jetzt ablehnen, da du dich nach der Geburt für 2 Jahre festlegen musstest.

Mitglied inaktiv - 01.09.2014, 16:15



Antwort auf: teilzeit

Ja, hinterher ist man leider immer schlauer:(, aber dazu ist es jetzt leider zu spät

von Kati 783 am 01.09.2014, 20:18



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