Hallo Frau Bader, Wir hatten bereits schon einmal über unseren Fall gesprochen. Sollten ihn aber noch einmal konkretisieren. Anbei noch Mal die Fakten: Unbefristeter Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber. Derzeit im letzten Elternzeitjahr. Teilzeit im letzten Elternzeitjahr vom Arbeitgeber verlangt. Angeboten wurde mir ein ein neuer Arbeitsvertrag zu schlechteren Konditionen, da derzeitge Stelle nicht teilbar etc. Leider habe ich etwas Probleme mit dem neuen Arbeitsvertrag: Dieser wird auf eine Dauer bis zum theoretischen Ende meiner Elternzeit abgeschlossen (Datum angegeben). Weiter unten im Vertrag ist aufgeführt, dass der Befristungsgrund meine Elternzeit ist. Eine andere Formulierung (z.B. auf die Dauer der Elternzeit) hat der AG abgelehnt. Des Weiteren führt er an, dass Paragraph 21 des BEEG zusätzlich anwendet findet, obwohl die zu besetzende Stelle keine Elternzeitvertretung ist. Die Streichung des Paragraphen lehnt er ab, da er der Meinung ist, dass ihm bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit ein Sonderkündigungsrecht für den Teilzeitvertrag zu steht. Außerdem führt er an, dass für den Teilzeitvertrag in Elternzeit kein Kündigungsschutz besteht, sondern dieser sich lediglich auf den Vollzeitvertrag bezieht. 1. Kann die Unterschrift des Teilzeitvertrages irgendwelche negativen Auswirkungen haben? Bzw. irgendetwas aushebeln? 2. Muss der Teilzeitvertrag, um später wieder volles Mutterschaftsgeld zu beziehen, separat gekündigt werden oder reicht die Beendigung der Elternzeit aus? 3. Bei Teilzeit während der Elternzeit besteht doch Kündigungsschutz, oder? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort
von Sandra_Josi-89 am 08.02.2017, 14:43