Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe schriftlich ein jahr elternzeit beantragt.
Und auch dazugeschrieben wie viele wochenstunden ich nach einem jahr wiedee arbeiten möchte..
Nun kam die bestätigung des arbeitgebers ( grosser kirchlicher arbeitgeber) und bestätigt ein jahr elternzeit und dass ich mich wegen einer teilzeitbeschäftigung erst nach der rückkehr mit meiner vorgesetzten in verbindung setzen soll...
Habe ich nach dem jahr denn ein recht die von mir gewünschte stundenzahl zu arbeiten oder kann meine vorgesetzte mich nach bedarf einsetzen? Sollte ich darauf bestehen mir jetzt schon diese wochenstunden zuzusagen?
Vielen dank im voraus
von
Mummy1.2.3.
am 22.06.2017, 20:09
Antwort auf:
Teilzeit vom arbeitgeber bestimmt?
Hallo,
wenn Sie weniger als 15 Stunden arbeiten wollen haben Sie keinen Anspruch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2017
Antwort auf:
Teilzeit vom arbeitgeber bestimmt?
Warum hast du nicht zwei Jahre EZ genommen und im zweiten Jahr TZ in EZ angemeldet? Das wäre deutlich sicherer und hätte dir ggf bei einer plausiblen Ablehnung vom AG ermöglicht in der Zeit woanders TZ zu arbeiten. Grundsätzlich besteht aber bei mehr als 15 Mitarbeitern meines Wissens immer ein Recht auf TZ.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 22.06.2017, 21:04
Antwort auf:
Teilzeit vom arbeitgeber bestimmt?
Weil ich die info bekam dass man für teilzeit in elternzeit mindestens 15 wochenstunden arbeiten muss.meine stundenzahl liegt aber darunter..
von
Mummy1.2.3.
am 22.06.2017, 23:27