Teilzeit verschieben und Gesellschaftswechsel

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit verschieben und Gesellschaftswechsel

Hallo Frau Bader, nachdem ich jetzt 1 Jahr EZ zu Hause war, habe ich mit meinem Arbeitgeber vertraglich vereinbart, ab November mit 50% wieder zu kommen. Jetzt würde ich allerdings meinen Wiedereinstieg gern noch 6 Monate nach hinten schieben. Besteht diese Möglichkeit? Zudem wurde mir aufgrund der Teilzeit eine Stelle in einer anderen Gesellschaft angeboten, dafür bekomme ich einen neuen Arbeitsvertrag, der besagt, dass ich erneut eine 6monatige Probezeit habe. Ist das rechtens? Gibt es weitere Punkte (Firmenzugehörigkeit etc) auf die man bei Gesellschaftswechsel achten sollte? Vielen Dank im Voraus

von Babyms am 20.09.2015, 11:27



Antwort auf: Teilzeit verschieben und Gesellschaftswechsel

Hallo, 1. Problematisch - am besten reden Sie mit dem AG 2. Andere Gesellschaft bedeutet, das neue Probezeit zulässig ist Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2015



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