Hallo, nach zwei Jahren Elternzeit möchte ich gerne in Teilzeit wieder in meinen Beruf einsteigen. Leider kann ich nicht herausfinden, wie die rechtliche Lage hierbei aussieht. Ein Recht auf Teilzeit besteht. Aber wie sieht das konkret aus? Darf ich mir aussuchen, mit welcher Stundenzahl ich arbeiten möchte? Darf ich mir aussuchen, wie die Stunden über die Woche verteilt sind? Kann mein Arbeitgeber mir dies verweigern? Unter welchen Umständen?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Susanne
von
Mettbrötchen
am 23.03.2014, 02:49
Antwort auf:
Teilzeit unter welchen Bedingungen?
Hallo,
das dürfen Sie nicht aussuchen. Das darf der AG bestimmen, soll aber Rücksicht auf Ihre Belange nehmen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2014
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Teilzeit unter welchen Bedingungen?
lg
von
lady26
am 24.03.2014, 09:24
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Teilzeit unter welchen Bedingungen?
RuB = Rund ums Baby
Frau Bader beantwortet nur Fragen rund ums Baby.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 24.03.2014, 10:04
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Teilzeit unter welchen Bedingungen?
lg
von
lady26
am 24.03.2014, 18:30