Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elterzeit (Geburt 15.03.2015) für 2 Jahre bis 14.03.2017 angemeldet und arbeite seit 01.04.2016 in Teilzeit zu 40% (16 Wochenstunden) Jetzt bin ich in Abstimmung mit dem Arbeitgeber meine Arbeitszeit auf 50 oder 60% (20 bzw. 24 h) zu erhöhen. Dies würde meinen 2-maligen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit bereits ausschöpfen. 1. Kann mein AG dann ablehnen, wenn ich zum 01.09.2015 die Stunden erhöhe und dann mit den 7 Wochen Vorlauf das 3.Jahr Elternzeit anhängen möchte , mich dann weiter zu den jetzt vereinbarten 50/60% zu beschäftigen? 2. Wäre es von Vorteil den Antrag auf Stundenerhöhung und Verlängerung der Elternzeit gleichzeitig zu stellen? 3. Kann ich es umgehen, wenn die Erhöhung der Stunden auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgt. Wie wäre dies sinnvoll festzuhalten? Vielen Dank bereits jetzt Grüße
von Mädele am 13.06.2016, 14:09