Liebe Frau Bader, ich möchte meinen Vollzeitjob auf 30 Stunden reduzieren (max. Teilzeit in Elternzeit). Ich bin jedoch nebenbei Gewerbetreibende und erziele Gewinn ohne derzeit Arbeitsstunden hineinzustecken (Selbstläufer). Höchstens für die Steuererklärung benötige ich einmal im Jahr ein paar Stunden (was aber auch theoretisch mein Freund erledigen könnte). Würde dies als Elternzeit gesehen und anerkannt werden bzw. wo werde ich diesbezüglich Angaben machen müssen? Was sollte ich beachten, dass ich wegen der 30-Stunden-Maximalarbeitszeit keine Probleme bekomme? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!
von Tisim am 23.07.2014, 15:00