Hallo Frau Bader, Ich habe bei meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) Elternzeit für 18 Monate ab Geburt beantragt und beziehe für die ersten 12 Monate Elterngeld. Jetzt werde ich nach Absprache mit meinem Arbeitgeber nach 13,5 Monaten wieder anfangen, mit 16 Stunden Teilzeit zu arbeiten. Meine Personalabteilung möchte wissen, ob ich in der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte oder die Elternzeit vorzeitig beenden möchte. Ich plane b.a.W. keine Veränderung meiner Arbeitszeit und möchte auch nicht Vollzeit arbeiten. Meine Kollegin meinte, das Beenden der Elternzeit wäre bezüglich der Höhergruppierung (geht nach Zeit, die ich arbeite) vorteilhaft, da dann die entsprechenden Zeit bereits wieder "laufen" würde. Eine Kündigung muss ich nicht fürchten. Was raten Sie mir? Spielt es überhaupt eine Rolle, da es sich nur um die Zeit Nov.-März handelt, oder um die ganzen 3 Jahre? Hat das Auswirkungen auf etwaige Sonderzahlungen? Vielen Dank im Voraus. Freundliche Grüße Claudia1911
von Claudia1911 am 08.08.2017, 20:19