Hallo Frau Bader, da ich ein sicherheitsliebender Mensch bin, mache ich mir folgende Gedanken: nach Geburt meines Kindes, möchte ich 2 Jahre in Elternzeit gehen. Davon möchte ich ein Jahr zu Hause bleiben und 1 Jahr mit 30 Wochenstunden Teilzeit arbeiten. Da ich für einen großen Konzern arbeite und die Anspruchsvoraussetzungen erfülle, bin ich mir sicher, dass mein AG dies gewähren wird. Es wurde auch bereits signalisiert, dass man mir auf jeden Fall irgendetwas ambieten können wird, aber: Ich bin MA im Außendienst ( akademischer Beruf mit Leitungsfunktion). Der Bereich in dem ich zur Zeit ( seit über 7 Jahren) noch tätig bin ist binnen 15 Minuten Fahrtzeit für mich zu erreichen. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich grundsätzlich in meiner Funktion deutschlandweit einsetzbar bin. Meine Angst: könnte mein AG mir einen weiteren Einsatz im Außendienst verwehren und mich bspw. in die Konzernzentrale berufen? Diese ist zwar "nur" 80 km weit weg, aber auf Grund der Verkehrssituation hätte ich jeweils eine An- und Abreisezeit von jeweils 90-120 Minuten. Da ich in meinem Antrag auf Elternzeit bereits meine gewünschten Arbeitszeiten angeben muss / möchte, ergibt sich daraus folgendes Problem: sollte mein räumliches Einsatzgebiet bestehen bleiben, kann ich ab 08.00 Uhr arbeiten. Dies entspricht den Erfordernissen meines bisherigen Arbeitsplatzes. Aber wenn man mich nun in die Konzernzentrale beruft, kann ich dies nicht leisten, da die Kinderbetreuung frühestens ab 07.30 Uhr gewährleistet ist. Rein praktisch könnte ich einen solchen Arbeitsplatz nicht bedienen. Ich wäre erst um 09.30 Uhr in der Konzernzentrale. Ich könnte also mein 8 Uhr Angebot nicht einhalten. Bei 9 Stunden Anwesenheit und 120 Minuten Rückweg, wäre ich zudem erst gegen 20.30 Uhr wieder zu Hause, statt der geplanten 17.15 Uhr. Kann / sollte ich das irgendwie im Elternzeitantrag festhalten? Ist es möglich, dass ich schreibe " sofern mein Einsatzgebiet binnen 30 Minuten erreichbar ist, stehe ich in der Zeit von 08.00-17.00 Uhr zur Verfügung"? Falls mein AG aber nun argumentiert, dass TZ nur in der Konzernzentrale möglich ist, könnte ich dann noch von meinem Antrag zurücktreten, um letztlich doch VZ wieder im Außendienst arbeiten zu können? Ich habe Angst, dass mein AG mir TZ anbietet, allerdings so, dass ich das nicht leisten kann. Wenn ich dann nicht Anspruch auf den alten VZ Vertrag habe, würde ich ein Jahr ohne finanzielle Mittel dastehen. Arbeitslosengeld dürfte mir ja vermutlich nicht zustehen, wenn ich einen TZ Vertrag ablehne. Vielen Dank