Sehr geehrte Frau Bauer, ich bin mit unserem 3.Kind schwanger und möchte die Angabe zu meiner gewünschten Elternzeit direkt nach der Geburt schriftlich einreichen. Dazu hätte ich folgende Fragen: 1. Ich möchte 2 Jahre Elternzeit beantragen. Ist es korrekt,dass ich mit einer Frist von 7 Wochen vor Beendigung das 2.Jahr Elternzeit, unproblematisch das 3.Jahr beantragen könnte und der Arbeitgeber dem zustimmen muss. 2. Ich lasse mir das Elterngelf auf 1Jahr auszahlen. Und möchte mir offen halten im 2.Jahr der Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber zw. 15 und 30 Stunden Teilzeit zu arbeiten. Muss ich das jetzt schon in meinem Antrag auf Elternzeit mit einer festen Stundenanzahl angeben,obwohl ich noch gar nicht weiß, ob es mir dann möglich ist und wenn ja mit welcher Stundenanzahl überhaupt? Vielen Dank Anne Pohl
von obstprinzessin am 16.05.2016, 16:20