Hallo Frau Bader, ich werde voraussichtlich während der EZ Teilzeit beim gleichen AG arbeiten. Meine Fragen dazu: 1. gibt es dazu einen gesonderten Vertrag oder einen befristeten Nachtrag zum alten Vertrag? (Ich starte erst mit 20h und ein Jahr später mit 25h) 2. Wenn ich eine andere 'minderwertige' Tätigkeit ausführe, muss ich trotzdem meinen alten Stundenlohn bekommen? 3. Werde ich im Personalsystem während der TZ-Arbeit als 'neuer' MA angelegt, damit mein Urlaub aus dem BV noch für nach der EZ bestehen bleibt? (Den Resturlaub nach EZ zunehmen ist bereits beantragt und genehmigt) Vielen vielen Dank Liebe Grüße Diskja
von Diskja am 25.04.2016, 10:52