Darf der AG eine Kürzung der Arbeitszeit während der Elternzeit aus wichtigen betrieblichen Gründen verweigern? Arbeite zur Zeit dreißig Stunden möchte aber reduzieren. Aufgrund einer schlechten Besetzungssituation befürchte ich dass es abgelehnt wird. Danke und grüsse
von
sylvester_5
am 12.10.2016, 19:29
Antwort auf:
Teilzeit Elternzeit
Hallo,
rechtlich ist es andersrum. Sie beantragen Elternzeit, das kann er nicht verweigern. Sie beantragen des weiteren, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, dies kann er aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2016